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Herr Dorff stellt klar, dass er sich bezüglich seiner Aussage im letzten Stadtrat zu dem Thema geirrt hat und entschuldigt sich bei der Fraktion B90/GRÜNEN dafür. Die Beschlussvorlage wurde aufgrund dessen von Herrn Dorff und Herrn Mau neu erstellt und eingereicht. Er übergibt an Herrn Mau.

 

Herr Mau möchte mehr soziale Gerechtigkeit der Gebührenerhebung realisieren. 4.000,00 € können im Jahr pro Kind steuerlich geltend gemacht werden, wovon vor allem Eltern profitieren, welche finanziell besser gestellt sind. Er wünscht die Erstellung eines Modells, worüber konstruktiv diskutiert und abgestimmt werden kann. Er bittet um Zustimmung der Vorlage.

 

Herr Siegel findet es löblich, einen Sachverhalt gerechter zu gestalten. Er erinnert jedoch daran, dass diese mögliche Option bereits vor einigen Jahren besprochen wurde. Die Erstellung einer sozialen Staffelung ist damals daran gescheitert, dass der Stadtrat nicht eingesehen hat, dass Aufgaben des Landkreises, von der Stadt übernommen werden.

 

Herr Dorff wird dies bei der Erstellung prüfen. Er denkt, dass der Aufwand und die Kosten zu hoch wären, da für die Umsetzung zusätzliches Personal eingestellt werden müsste. Er wäre für eine Ablehnung der Vorlage.

 

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Beschluss

Beschluss

Die Stadtverwaltung Wernigerode wird beauftragt, ein Modell für die Einführung einer sozialen Staffelung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern zum Haushaltsjahr 2025 zu erstellen, wie es bereits in anderen Kommunen praktiziert wird. Dabei soll der Einkommensnachweis auf freiwilliger Basis erfolgen. Wird kein Einkommensnachweis erbracht, so wird die höchste Einkommensstufe angewandt.

 

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Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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