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Beratungsfolge

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Der Stadtrat wählt die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wernigerode in die Vorschlagsliste für die Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Wahlperiode 2024 bis 2028.

           

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

           

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Begründung:

Die Wahlperiode für die derzeitigen Schöffen endet am 31.12.2023. Die Präsidentin des Landgerichtes hat an die Landkreise Vorgaben für die Anzahl der als Schöffen und Ersatzschöffen zu wählenden Personen herausgegeben. r die im Amtsgerichtsbezirk Wernigerode zu wählenden Personen sind von der Stadt Wernigerode entsprechend § 36 Abs.4 Gerichtsverfassungsgesetz mindestens 56 Personen in einer Vorschlagsliste zu erfassen.

 

Auf die öffentlichen Bekanntmachungen haben sich insgesamt 70 Personen gemeldet, von denen nach Prüfung der Voraussetzungen die in der Anlage aufgeführten 63 Personen als Kandidaten für die Vorschlagsliste aufgestellt werden können. Es gibt keine Hinderungsgründe, mehr als die vorgeschriebene Anzahl von Personen in die Liste aufzunehmen. Von allen vorgeschlagenen Personen liegt eine schriftliche Erklärung vor, dass sie

- nicht infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,

- nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,

- nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,

- nie als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR tätig waren,

- nicht die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen oder bekämpfen,

- nicht in Vermögensverfall geraten sind

und gegen sie keine Ermittlungsverfahren schweben.

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Wahl im Block durchzuführen. Für die Bestätigung der Liste ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich (§ 36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz). Sofern die Streichung von einzelnen Personen beantragt wird, kann die Kandidatenliste durch Einzelabstimmung vor der Wahl korrigiert werden.


 

Nach Bestätigung der Vorschlagsliste durch den Stadtrat und erfolgter Auslegungs- sowie Einspruchsfrist wird die Liste dem Amtsgericht zugeleitet. Die endgültige Entscheidung zur Berufung der Schöffen und Ersatzschöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts.

           

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Kascha

Oberbürgermeister           

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