Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 24.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Be-bauungsplan 73 „Unterm Austberg“, OT Benzingerode im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufzustellen. Mit der Neuaufstellung dieses Bebauungsplans sollen die bau-planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO im bisherigen Außenbereich geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung von einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.
Der gültige Flächennutzungsplan (Planstand: 22.06.2009) stellt das gesamte Gebiet des Bebauungs-plans als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Bebauungsplan ist damit nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Für das Baugebiet soll jedoch § 13b BauGB zur Anwendung kommen. Aufgrund der Regelungen in § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine vormals landwirtschaftlich genutzte und nunmehr brachliegende Fläche, welche sich direkt an die im Osten und südlich der Wernigeröder Straße bestehenden Bebauungen im Ortsteil Benzingerode anschließt. Im Norden grenzt der Austberg an das Plangebiet. Das Plangebiet wird verkehrlich durch eine ringförmige Planstraße erschlossen und an die Wernigeröder Straße angebunden. Kein Bestandteil des Bebauungsplans ist der schon zum Teil errichtete Radweg. Lediglich in den notwendigen Erschließungsbereichen wird der Radweg vom Geltungsbereich überlagert.
Im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs beläuft sich die zulässige Grundfläche auf 7.201 m2. Somit wird der gem. § 13b BauGB zulässige Schwellenwert für die zulässige Grundfläche von 10.000 m2 unterschritten. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt demnach im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Der Bebauungsplan wird somit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Ausgleich der beanspruchten Flächen erfolgt jedoch gemäß dem Stadtratsbeschluss aus 2021 entsprechend einer Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung.
Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren und die Anwendung des § 13b BauGB kann nur entsprechend den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde erfolgen, denn die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Bauleitpläne nur aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Stadt Wernigerode besteht jedoch nach wie vor ein substantieller Bedarf an zusätzlichem Wohnraum.
Die Öffentlichkeit bekam im Rahmen der freiwilligen, frühzeitigen Bürgerbeteiligung in dem Zeitraum vom 09.12.2019 bis zum 20.12.2019 die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 73 „Unterm Austberg“, OT Benzingerode zu informieren und zu der Planung zu äußern. Die wesentlichen Themen der eingegangenen Stellungnahmen sind die Erforderlichkeit der Flächeninanspruchnahme, ein ökologischer Ausgleich, die Anpassung der geplanten Bebauung an die Umgebung sowie die Energieversorgung. All die Anregungen und Hinweise konnten beantwortet und teilweise berücksichtigt werden. Negative Auswirkungen auf die Planung ergaben sich nicht.