Frau Ehelebe erklärt nochmal Grundsätzliches zum B-Plan und schlägt vor den Auslegungsbeschluss zu fassen.
Herr Pogoda vom Planungsbüro Stadt-Land-Brehm informiert zum derzeitigen Planungsstand und der derzeitigen Nutzung des Planungsgebietes durch die Landwirtschaft.
Herr Pogoda erläutert das bisher durchgeführte Verfahren und schließt sich der Aussage der Frau Ehelebe an und schlägt die Fassung des Auslegungsbeschlusses vor.
Herr Pogoda äußert sich zum Sichtwinkel vom Austberg auf das Planungsgebiet und erklärt die wesentlichen Festsetzungen des B-Plans.
Herr Winkelmann würdigt die Ausführungen des Herrn Pogoda. Dies genießt allgemeine Zustimmung.
Herr Siegel zeigt sich erfreut, dass Grün- und Photovoltaikanlagen im B-Plan festgeschrieben wurden.
Herr Siegel erkundigt sich, warum die Festsetzung der PV-Anlagen auf 30% festgelegt wurde.
Herr Siegel äußert sich kritisch zu der Planung der Ausgleichsflächen im B-Plan und möchte die Gründe dieser Planung erfahren.
Herr Kramer erklärt, dass die 30% ein Vorschlag der Verwaltung seien und diese als realistisch in der Umsetzung angesehen werden.
Frau Ehelebe erklärt, dass man sich bei diesen 30% an anderen Kommunen und den Vorgaben des GEG orientiert habe.
Frau Ehelebe erklärt, dass die Ausgleichsflächen, nach der vorliegenden Planung, aus rechtlicher Sicht korrekt seien. Sie erläutert, dass sie es aus planerischer Sicht als sinnvoll erachtet, dass die Ausgleichsflächen immer an das beplante Baugebiet anschließen.
Frau Ehelebe erklärt, wie die Ausgleichsfläche ausgestaltet werden soll und weist auf die überprüfbare Ausgleichsbilanz hin. Sie erklärt, dass die geplanten Gründächer als Ausgleichfläche gelten.
Frau Ehelebe erklärt, dass der Betrieb von Ferienwohnungen auf dem Gebiet ausgeschlossen sei.
Herr Strauhs erkundigt sich, warum es sich bei diesem B-Planverfahren erneut um ein beschleunigtes Verfahren handelt.
Herr Kramer erklärt, dass um kein erneutes beschleunigtes Verfahren handelt, sondern um die Fortsetzung eines solchen Verfahrens aus 2019.
Herr Dr. Bosse gibt zu bedenken, dass ein Regenrückhaltebecken im Frühjahr Amphibien anziehen wird und regt an, die extensiv zu mähende Wiese in Buschland oder eine Baumbepflanzung umzuwandeln. Er erläutert den Vorteil dessen als zusätzlicher Windschutz.
Frau Ehelebe sagt aus, das bereits durch die geplante Bepflanzung ein Windschutz gegeben ist und die Mahd der Fläche an die Laichzeiten der Amphibien angepasst werden kann.
Herr Dr. Bosse zeigt sich skeptisch, ob der Umsetzung der dazu nötigen Kontrolle der Mähzeiten.
Her Winkelmann regt an, dass die Möglichkeit einer Beweidung der Grünfläche durch Schafe und des Anlegens einer Streuobstwiese besteht.
Herr Dr. Bosse spricht sich für ein selbstregulierendes Biotop aus.
Herr Zagrodnik bietet an, die Überprüfung der Umsetzbarkeit eines solchen Vorhabens in das Prüfverfahren aufzunehmen.
Herr Jörn sieht in dem geplanten Weg durch die Grünanlage ein Problem für Elektrofahrräder und erkundigt sich nach der geplanten Breite und Beschaffenheit des Weges.
Frau Ehelebe erklärt, dass die Festsetzung eine Breite von zwei Metern regelt.
Herr Jörn weist darauf hin, bei der Anlegung des Weges, auf eine geeignete Breite zu achten.