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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, dass die Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister mit Wirkung vom 01.10.2022 auf monatlich 313,00 Euro festgesetzt.

                    

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.01.5011000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

3.756,00 EUR

Mehrkosten von 864,00 €/Jahr

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                    

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Begründung:

Mit Wirkung vom 01.07.2022 hat sich die Kommunalbesoldungsverordnung LSA geändert. In §7 KomBesVO ist für Hauptverwaltungsbeamte/innen von Kommunen mit 30.001 bis 50.000 Einwohner die Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung in einem Rahmen von 313,00 bis 418,00 pro Monat festgelegt.

Unter Beachtung dieses Rahmens ist die Höhe der Aufwandsentschädigung durch Beschluss der Vertretung (Stadtrat) festzulegen und im Haushaltsplan auszuweisen.

So lange keine Festsetzung durch Beschluss erfolgt ist, wird abweichend von §6 Absatz 1 Satz 3 KomBesVO der Mindestbetrag in Höhe von 313,00 € im Monat gezahlt und zwar ab Änderung der gesetzlichen Regelung.

 

In Abstimmung mit dem derzeitigen Oberbürgermeister soll vorerst ab dem 01.10.2022 die Untergrenze von 313,00 Euro im Monat festgesetzt werden.

 

Die Aufwandsentschädigung dient dazu, den dienstlich veranlassten Mehraufwand der Hauptverwaltungsbeamten/innen im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben vollumfänglich abdecken zu können. Sollte der Mindestbetrag dafür nicht mehr ausreichend sein, ist eine Erhöhung durch erneute Beschlussfassung möglich. 

 

Bis zum 30.06.2022 lag die Aufwandsentschädigung bei 241,00 pro Monat. 

 

 

             

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Kramer

Stellvertretender Oberbürgermeister                    

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