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Herr Radünzel erklärt, dass diese Vorlage aufgrund einer Anpassung der kommunalen Besoldungsordnung erstellt wurde. Die Spanne der gesetzlich festgeschriebenen Aufwandsentschädigungen durch den Oberbürgermeister belaufen sich auf 313,00 € - 418,00 € monatlich. Die Stadt empfiehlt den Mindestsatz in Höhe von 313,00 €. Der Stadtrat muss dies durch einen Beschluss bestätigen.

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister mit Wirkung vom 01.10.2022 auf monatlich 313,00 Euro festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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