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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 67 „Ziegenberblick“, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der gemäß §§ 13b i.V.m. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 67 „Ziegenbergblick“, i.d.F.v. 21.10.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 21.10.2021 und deren Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

                      

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                             

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Begründung:

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ziegenbergblick“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines umfassenden, allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung von einer Wohnbebauung bestehend aus der Mischung von Einfamilien-, Doppel-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.

 

Derzeit werden die Flächen überwiegend als Wiesen genutzt, die mit einem geringen Anteil an  Sträuchern und Bäumen bewachsen sind. Untergeordnet finden sich auch Zwischenlager für Baustellen­einrichtungen, Altkleidercontainer, Glascontainer und Fahrzeugstellflächen wieder. Der Geltungs­bereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 40.000 m², welche sich direkt an die im Osten bestehende Bebauung anschließt. Die zulässige Grundfläche beläuft sich auf ca. 9.500 m2, so dass der Schwellenwert gem. § 13b BauGB für die zulässige Grundfläche von 10.000 m2 nicht überschritten wird. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben.

 

Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren und die Anwendung des § 13b BauGB kann darüber hinaus nur entsprechend den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde erfolgen, denn die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Bauleitpläne nur aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Stadt Wernigerode besteht jedoch nach wie vor ein substantieller Bedarf an zusätzlichem Wohnraum.

 

Das Plangebiet ist verkehrlich durch die Straße Eisenberg (im Süden und Südwesten), die Heinrich-Heine-Straße (den Geltungsbereich in West-Ost-Richtung querend) sowie die Weinbergstraße (im Osten) erschlossen. Für die innere Erschließung der Teilfläche zwischen Heinrich-Heine-Straße und Eisenberg wird eine weitere Erschließung notwendig, die an den Bestand der Heinrich-Heine-Straße im Osten des Geltungsbereiches angebunden werden kann. Zwei zusätzliche Privatstraßen erschließen den Bereich westlich der Weinbergstraße.

 


Der gültige Flächennutzungsplan (Inkrafttreten: 29.06.2009) stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche und als Grünfläche dar. Teilflächen im Norden sind als Flächen für die Landwirtschaft, als Wasserflächen (Zweckbestimmung für ein Regenrückhaltebecken) und als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Der Bebauungsplan ist damit nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar, dieser wird jedoch gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung angepasst (Bestandteil der Begründung).
 

Im Rahmen der freiwilligen, frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit durch die frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungs­planvorentwurfs beteiligt. Sie hatte im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt vom 07.01.2020 bis einschließlich 24.01.2020 Gelegenheit, die Vorentwurfsunterlagen (Stand: 21.10.2019) einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit haben mehrere Bürger Gebrauch gemacht. Im Anschluss an die freiwillige, frühzeitige öffentliche Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 07.12.2020 um Stellungnahme zum Planvorentwurf (Stand: 04.12.2020) bis einschließlich 08.01.2021 gebeten. Der anschließend erarbeitete Entwurf (Stand: 29.03.2021) wurde am 03.06.2021 durch den Stadtrat gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 05.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die dazu eingegangenen Anregungen betrafen in erster Linie den Geltungs­bereich des Bebauungsplanes, den geschützten Baumbestand, die Niederschlags-entwässerung sowie auch die Kritik an der Wahl des beschleunigten Verfahrens aus Umweltgründen.

 

Weitere Bedenken betrafen die künftige Erschließung (verkehrliche sowie leitungsgebundene) des Plangebietes. Diese konnten bei einem Vor-Ort-Termin mit den Einwendern und weiteren anwesenden Anwohnern besprochen und geklärt werden.

Weiterhin betraf ein Hinweis mögliche Bodenabfälle/Altlasten, was durch den Landkreis Harz geprüft wurde. Hinweise ergaben sich daraus nicht. Die Erforderlichkeit einer Baugrunduntersuchung ist bereits Bestandteil der Planunterlagen.

Mehrere Interessensbekundungen an einem Grundstück waren ebenfalls Bestandteil der eingegangenen Stellungnahmen.

 

Parallel zu der mindestens 30-tägien öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.06.2021 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 06.08.2021 gebeten.

Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche überwiegend Hinweischarakter hatten.

Einige Stellungnahmen betrafen u.a. den Bedarfsnachweis in Bezug auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen. Dazu erfolgt eine redaktionelle Ergänzung in der Begründung. Ein rechtliches Erfordernis für einen umfangreichen Bedarfsnachweis im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens besteht nicht. Dennoch wird künftig eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgen. Die Planung steht den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. Einige Stellungnahmen legten inhaltliche Bedenken zur Wahl des Planverfahrens bezüglich des Nutzungstyps „Wohnen“ dar. Mit Hilfe neuerer Rechtsprechungen und Kommentare zum BauGB wurde argumentativ dargelegt, dass das Planverfahren sowie die zulässigen Nutzungen korrekt gewählt wurden, so dass sich keine Auswirkungen auf die Planung ergeben.

 

Darüber hinaus gingen Hinweise zum Brandschutz (Löschwasser, Feuerwehraufstellflächen), zur Niederschlagsentwässerung (Versickerungsfähigkeit/Regenrückhaltung), dem baulichen Zustand des Wasserlösestollens, zur Gestaltung der Flächenbefestigungen, landwirtschaftliche Emissionen, Elektrizität sowie zur Lesbarkeit der Planzeichnung ein. Bezüglich der Biotoptypen erfolgte durch einen Hinweis der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harz eine redaktionelle Korrektur, welche die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 


Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 67Ziegenbergblick der Stadt Wernigerode die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

 

 

 

                                              

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Gaffert

Oberbürgermeister        

 

 

Anlagen                  

 

Anlage 1 – Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 67Ziegenbergblick, Stadt Wernigerode, i.d.F. vom
                  21.10.2021, Stand Satzungsexemplar

 

Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 67Ziegenbergblick, Stadt Wernigerode mit          
                  artenschutzrechtlicher Prüfung i.d.F. 21.10.2021, i.d.F. vom 21.10.2021, Stand
                  Satzungsexemplar mit folgendem Anhang:

-          Geotechnische Expertise zu den Untersuchungen für das Bauvorhaben,

                                Stand: 16.12.2020

-          Niederschlagswasserkonzept EVPLAN GmbH vom Januar 2021

-          Analyseergebnisse zur Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 01.04.2021

-          Bestandsplan Biotoptypen

-          Berichtigung des Flächennutzungsplanes

 

Anlage 3 Behandlung der Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau- 
                  ungsplan Nr. 67 „Ziegenbergblick“, Stadt Wernigerode, Bearbeitungsstand: 21.10.2021

 

Anlage 4 Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 67
                  „Ziegenbergblick“, Stadt Wernigerode, Bearbeitungsstand: 21.10.2021                       

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