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Bau- und Umweltausschuss:

3 Ja; 1 Nein; 3 Enthaltungen

 

Herr Kramer erklärt, dass Ausgleichsmaßnahmen für diesen Bereich bereits vertraglich vereinbart und auch von der Unteren Naturschutzbehörde anerkannt worden sind. Dies wird über zusätzliche Beweidung von unseren Naturwiesen in Wernigerode erfolgen, sodass langfristige Verträge dafür geschlossen werden.

 

Herr Dr. Bosse kritisiert ebenfalls die späte Einreichung der Unterlagen zu den Bebauungsplänen. Ausgleichsflächen sind ein sensibles Thema. Er informiert sich darüber, was mit der Wiesenpflege gemeint ist, da die Flächen vorher schon beweidet wurden. Worin besteht der Vorteil für die Stadt?

 

Herr Kramer teilt mit, dass es sich zunächst einmal um zusätzliche Flächen handelt, die bisher noch nicht von der Stadt Wernigerode beauftragt worden, z.B. in den Tälern in Hasserode. Es handelt sich um 4-Jahres-Verträge, wenn wir Flächen mit Schafen beweiden. Die Flächen werden maschinell für die nächste Saison und die Folgejahre vorbereitet. Somit wird die Vertragslage ergänzt und erweitert.

 

Herr Siegel erklärt, warum er der Meinung ist, dass niemand mit den heute eingereichten Unterlagen etwas anfangen kann. Es sollte nachgereicht werden, wie das Verhandlungsergebnis in Konkretion aussieht. Herr Siegel wird gegen die Vorlage stimmen, weil sie nicht der Beschlusslage entspricht. Er sagt, es wäre reichlich Zeit gewesen, die Vorlage zu aktualisieren. Herr Siegel bittet den Stadtrat die Vorlage abzulehnen.

 

Herr Kramer widerspricht Herrn Siegel. Die Ausgleichsmaßnahmen und das Kartenmaterial sind gemeinschaftliche Ausgleichsmaßnahmen für alle B-Pläne, die grade benannt wurden. Die Anerkennung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor. Das Verhandlungsergebnis ist die Beweidung der Wiesen und Täler in Hasserode als Ausgleich für diese B-Pläne. Die Untere Naturschutzbehörde hat dies anerkannt und somit ist es auch anerkennungswürdig für den Rat.

 

Herr Bergmann unterstreicht die Kritik von Herrn Siegel und Herrn Dr. Bosse, was die späte Einreichung der Unterlagen angeht. Er bittet dennoch darum, der Beschlussvorlage zuzustimmen, da der Wunsch nach Ausgleichsmaßnahmen trotz des beschleunigten Verfahrens umgesetzt und anerkannt wurde.

 

Herr Dr. Bosse weist erneut darauf hin, dass die Flächen überwiegend auch vorher schon beweidet wurden. Er sieht dadurch keinen zusätzlichen ökologischen Vorteil für die Stadt, der durch die Bebauungsgebiete dargestellt sein müsste. Er wird der Vorlage deshalb auch nicht zustimmen.

 

Herr Kramer erklärt erneut, dass es sich um zusätzliche Flächen handelt, welche sich teilweise im Zusammenhang mit bereits beweideten Flächen befinden.

 

Herr Thurm möchte wissen, ob die gesetzlichen Vorgaben jetzt mit diesen Ausgleichsmaßnahmen erfüllt sind.

 

Herr Kramer sagt, dass der Gesetzgeber gar keine Ausgleichsmaßnahmen vorgibt. Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung, durch einen Stadtratsbeschluss hinterlegt.

 

Herr Zagrodnik teilt mit, dass die benannten Ausgleichsflächen in der Börstedter Straße, Ligusterhecke und Ziegenbergsblick gesetzlich gefordert sind für die Biotope. Die anderen Ausgleichsmaßnahmen, die mit den Stadtwerken vereinbart worden, sind davon separat zu sehen.

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 67 „Ziegenberblick“, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der gemäß §§ 13b i.V.m. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 67 „Ziegenbergblick“, i.d.F.v. 21.10.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 21.10.2021 und deren Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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