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106/2021 - Stadtrat
hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.11.2021
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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24.11.2021
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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09.12.2021
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ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag ...
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 4 und 5 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 69 „Börstedter Straße“, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der gemäß §§ 13b i.V.m. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 69 „Börstedter Straße“, i.d.F.v. 21.10.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der artenschutzrechtlichen Beurteilung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 21.10.2021 sowie das Schalltechnische Gutachten i.d.F.v. 03.06.2021 sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 „Börstedter Straße“, Ortsteil Silstedt sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien- und Doppelhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode sowie den Ortsteilen gerecht.
Das Plangebiet ist verkehrlich durch die öffentlichen Erschließungsstraßen „Harzstraße“ (L 82) im Norden und „Börstedter Straße“ im Süden von Teilbereich 1 sowie „Schmiedestraße“ im Teilbereich 2 angebunden. Derzeit werden die betreffenden Flächen als Wiesen-, Weide- und Gartenland genutzt, die mit einem geringen Anteil aus Sträuchern und Bäumen bewachsen sind. In zwei flächenmäßig sehr kleinen Bereichen sind gesetzliche geschützte Biotope betroffen (Ligusterhecke in Teilbereich 2 und Feuchtwiese im Norden von Teilbereich 1), die jedoch gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 30 Abs. 4 BNatSchG in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harz entsprechend ausgeglichen werden. Mit Schreiben vom 08.07.2021 werden die Stadtwerke Wernigerode GmbH im verkürzten Verfahren alle ermittelten Ausgleichsmaßnahmen um den Faktor 1,5 erhöhen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 30.000 m2 welche sich direkt an die im Westen bestehende Bebauung der Ortschaft Silstedt anschließt. Die zulässige Grundfläche beläuft sich auf ca. 8.600 m2, so dass der Schwellenwert gem. § 13b BauGB für die zulässige Grundfläche von 10.000 m2 nicht überschritten wird. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben. Der gültige Flächennutzungsplan (Planstand: 22.06.2009) stellt den Teilbereich 1 des Plangebietes als Wohnbaufläche dar. Der Teilbereich 2 des Geltungsbereiches wird als Fläche für die Landwirtschaft und in einem kleinen Teilbereich als Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist damit nicht vollständig im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar, dieser wird jedoch gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung angepasst (Bestandteil der Begründung).
Am 05.12.2019 hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 130/2019 die Neuaufstellung sowie die freiwillige, frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ i.d.F.v. 22.10.2019 beschlossen. Anschließend erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich frühzeitig vom 07.01.2020 bis einschließlich 24.01.2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ zu informieren und sich zur Planung zu äußern.
Von dieser Möglichkeit haben nur wenige Bürger Gebrauch gemacht. In diesen wenigen Stellungnahmen wurden Interessensbekundungen an den zukünftigen Grundstücken mitgeteilt und Bedenken auf nachbarschaftsrechtliche Anliegen angesprochen, welche jedoch nicht auf Ebene der Bauleitplanung geklärt werden können, da sie privatrechtlicher Natur sind.
In der weiterführenden Planung, wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ Richtung Norden erweitert.
Am 15.07.2021 hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 056/2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ (Planzeichnung Stand Mai 2021; Begründung, Stand 03.06.2021) gebilligt und die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 23.08.2021 bis einschließlich 24.09.2021 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die dazu eingegangenen Anregungen betrafen in erster Linie ökologische Aspekte, aber auch Themen, wie die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches, die Beweissicherung der Bausubstanz eines Bestandsgebäudes und weitere, sonstige der Bauleitplanung nachgelagerten, Forderungen und Hinweise wurden benannt.
Parallel zu der 30-tägien öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.08.2021 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 24.09.2021 gebeten.
Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche überwiegend Hinweischarakter hatten. Einige Stellungnahmen legten jedoch inhaltliche Bedenken zur Wahl des Planverfahrens bezüglich des Nutzungstyps „Wohnen“ dar. Mit Hilfe neuerer Rechtsprechungen und Kommentare zum BauGB wurde argumentativ dargelegt, dass das Planverfahren sowie die zulässigen Nutzungen korrekt gewählt wurden, so dass sich keine Auswirkungen auf die Planung ergeben. Aufgrund weiterer eingegangener Stellungnahmen, erfolgte die Ergänzung eines Kapitels bezüglich des Bedarfsnachweises in Bezug auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen. Ein rechtliches Erfordernis für einen umfangreichen Bedarfsnachweis im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens besteht dazu jedoch nicht. Dennoch wird künftig eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgen. Diese Planung steht den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. Es erfolgt diesbezüglich eine redaktionelle Ergänzung in der Begründung, die die Grundzüge der Planung nicht berührt. Darüber hinaus gingen Hinweise zum Brandschutz, zur Erschließung des Plangebietes, den Rückhaltemaßnahmen für die Niederschlagsentwässerung, Immissionsschutz, landwirtschaftlichen Emissionen, dem archäologischen Denkmalschutz sowie zu den Pflanzmaßnahmen ein, woraufhin entsprechende redaktionelle Ergänzungen in den Planunterlagen durchgeführt wurden. Bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen verwies die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harz auf den bereits gestellten Antrag durch die Stadt Wernigerode auf Ausnahme gemäß § 30 (3) BNatSchG. Der abgestimmte Ausgleich wird vertraglich geregelt. Aufgeführt wurden zudem Bedenken aus ökologischer Sicht, die insbesondere bautechnische Maßnahmen bzgl. der Energieversorgung, Dachgestaltung, Beleuchtung sowie den Erhalt der vorhandenen Gehölzbestände betrafen. Mit vorliegendem Abwägungsvorschlag wurden diese Hinweise und Bedenken versehen und teilweise in den Planunterlagen, soweit es im Rahmen des Bebauungsplanes möglich ist, ergänzt werden. Seitens des Ordnungsamtes der Stadt Wernigerode wurden Bedenken bzgl. der Verkehrssicherheit in der neu anzulegenden Erschließungsstraße geltend gemacht. In enger Abstimmung konnten diese jedoch beräumt und eine Lösung gefunden werden.
Weiterhin wurde auf die Berichtigung des Flächennutzungsplanes verwiesen. Diese ist bereits Bestandteil der Begründung. Weitere Hinweise bezogen sich auf die zeichnerische Darstellung in den Planunterlagen sowie auf die Aktualisierung der Präambel.
Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“, Ortsteil Silstedt die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.
Anlage/n ...
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 – Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 69 „Börstedter Straße“, Ortsteil Silstedt i.d.F. vom
21.10.2021, Stand Satzungsexemplar
Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 69 „Börstedter Straße“, Ortsteil Silstedt mit der
artenschutzrechtlichen Beurteilung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes i.d.F.
vom 21.10.2021, Stand Satzungsexemplar
Anlage 3 – Schalltechnisches Gutachten „Ermittlung der Schall-Immissionsvorbelastung auf den
Bebauungsplan Nr. 69 „Börstedter Straße“ der Stadt Wernigerode / OT Silstedt,
Stand: 03.06.2021
Anlage 4 – Behandlung der Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau-
ungsplan Nr. 69 „Börstedter Straße“, Bearbeitungsstand: 25.10.2021
Anlage 5 – Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 69
„Börstedter Straße“, Bearbeitungsstand: 25.10.2021