Begründung:
Auf Grundlage der Beschlüsse des Stadtrates 059/2020 und des Kreistages III/1105 wurde eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung des Stadtbusverkehrs Wernigerode am 12.08.2021 unterzeichnet.
Demnach beteiligt sich die Stadt mit einem Drittel und der Aufgabenträger mit zwei Dritteln am Finanzierungsbetrag für das zusätzliche Verkehrsangebot (30-Min-Takt Citybus statt 60-Min-Takt gem. Nahverkehrsplan).
„Bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels wird berücksichtigt, dass aufgrund des sehr hohen Anteils an Beförderungsfällen in Wernigerode (260 % höhere Verkehrsnachfrage) auch der Anteil an Daseinsvorsorge durch den Landkreis Harz anerkannt wird. Somit wird eine Verteilung von 33 % (Wernigerode) zu 67 % (Landkreis Harz) vorgeschlagen.“ (WP-168/2020 des Landkreises Harz)
Die Kostenermittlung erfolgt auf Basis der Sollkosten bezogen auf die anteilig zu erbringenden Fahrplankilometer. Die Einnahmen ergeben sich aus den anfallenden Fahrgelderlösen sowie dem Stadtverkehr Wernigerode zurechenbaren Einnahmen. Hierzu zählen insbesondere die auf Basis der Finanzierungsfaktoren nach §8a ff. ÖPNVG anteilig durch den Stadtverkehr Wernigerode und die auf dem Stadtgebiet von Wernigerode registrierten HATIX-Vorgänge generierten Landesmittel (vgl. Rahmenvereinbarung zur Finanzierung des Stadtbusverkehrs Wernigerode vom 12.08.2021).
Die bisherige Rahmenvereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann im Rahmen der zu erbringenden Leistungen auch in den Jahren 2023ff angewendet werden, ist aber für beide Vertragsparteien jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich kündbar.
Nunmehr beabsichtigt der Landkreis Harz die partnerschaftliche Finanzierung ab dem Jahr 2022 jeweils zu 50% durch Aufgabenträger und Stadt Wernigerode aufzuteilen.
Somit erhöht sich der zu finanzierende Anteil der Stadt Wernigerode um ca. 100.000 € p.a. auf ca. 336.500 € p.a.
„Für den Fall, dass kein Vertrag ab dem Jahr 2022 geschlossen wird, erfolgt die Ausrichtung des ÖPNV-Angebots für die Stadt Wernigerode im Rahmen des Nahverkehrsplanes (Stundentakt).“ (Beschlussvorlage III.WP-240/2021 des Landkreises Harz)
In diesem Falle entfällt die partnerschaftliche Finanzierung vollständig.
Da die bestehende Vereinbarung zum 31.12.2021 für 2022 nicht gekündigt ist, kann ein geändertes Finanzierungsverhältnis (50 % Aufgabenträger - 50 % Stadt Wernigerode) vom Landkreis erst mit Wirkung für 2023 gefordert werden.
Konkrete Auswirkungen auf:
- Schülerbeförderung (größtenteils in der Linie integriert)
- Finanzierungsfaktoren nach § 8 ÖPNVG (Landesmittel)
- Fahrgelderlöse / strukturelle Reduzierung der Fahrgastzahlen
- registrierte HATIX-Vorgänge
- Kosteneinsparungen durch Reduzierung von Kraftfahrern und Bussen der HVB
liegen z. Zt. nicht vor.
Der langfristige Nachfrageverlust seitens der Fährgäste des ÖPNV wird durch das eingeschränkte Angebot als hoch eingeschätzt und läuft insbesondere den Zielstellungen des Nahverkehrsplanes des Landkreises Harz sowie des Wernigeröder Verkehrskonzeptes Innenstadt als auch der Anerkennung des Anteils an Daseinsvorsorge durch den Landkreis Harz gemäß WP-168/2020 zuwider.
Im Falle einer neuen Regelung der partnerschaftlichen Finanzierung wird die Umstellung des gesamten Stadtbusverkehrs in Wernigerode auf eine CO2-neutrale Fahrzeugflotte unter Einsatz von biogas-betriebenen Erdgasfahrzeugen oder vergleichbar CO2-neutralen Antriebskonzepten in Aussicht gestellt. Dies ist vertraglich mit dem Aufgabenträger zu vereinbaren.
Durch die Vereinbarung der festen Vertragslaufzeit soll allen Beteiligten bestmögliche Planungssicherheit gewährt werden.
Die Taktverdichtung auf der Linienführung von Wernigerode nach Schierke ist aufgrund der Höherstufung auf die Linienkategorie A im Rahmen des fortgeschriebenen Nahverkehrsplanes von der partnerschaftlichen Finanzierung ausgenommen.