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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Anwendung der Punkte 1f und 1h des Erlasses zur Erleichterung der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020.

                   

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                     

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Begründung:

Das Land verfolgt mit dem Erlass das Ziel, das die Kommunen schnellstmöglich alle Jahresabschlüsse aufstellen zu können und auf einem aktuellen Stand sind. Dafür gibt es eine Vielzahl an Erleichterung, die dafür temporär durch die Kommunen genutzt werden können. Da die Stadt Wenigerode nunmehr den Jahresabschluss 2017 und 2018 in den Stadtrat einbringen kann, ist die Inanspruchnahme der Erleichterungen ab 2019 bis 2020 nur geringfügig erforderlich.

 

Zur Inanspruchnahme der Erleichterungen ist eine geprüfte Eröffnungsbilanz notwendig. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Wernigerode zum 01.01.2014 wurde laut Prüfbericht vom 09.10.2017 vom RPA der Stadt geprüft und am 09.11.2017 vom Stadtrat beschlossen.

 

Die Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 sind bereits geprüft und vom Stadtrat bestätigt. Die Jahre 2017 und 2018 werden dieses Jahr zusammen voraussichtlich September 2021 vom Stadtrat genehmigt, so dass der Erleichterungserlass nur für die Jahre 2019 und 2020 anwendbar ist.

 

Die Stadt Wernigerode wird folgende Punkte aus dem Erleichterungserlass anwenden:

 

Punkt 1f:

Verzicht auf die Aufstellung der nicht bilanzierten Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß § 36 KomHVO LSA.

Es werden in der Verbindlichkeitsübersicht als Anlage zum Jahresabschluss nur nachrichtlich die zum Bilanzstichtag bekannt gewordenen nicht bilanzierten Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre betragsmäßig dargestellt. Bisher sind keine nicht bilanzierten Vorbelastungen bekannt.


 

Punkt 1h:

Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs gemäß § 118 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA i.V.m. § 47 KomHVO LSA sowie eines Rechenschaftsberichts gemäß § 118 Abs. 3 KVG LSA i.V.m. § 48 KomHVO LSA.

Es kann alternativ für jeden verkürzten Jahresabschluss ein Anhang mit Erläuterung der wesentlichen Positionen sowie ein Rechenschaftsbericht mit Darstellung wesentlicher Geschäftsvorfälle und Entwicklungen in komprimierter Form erstellt werden.

 

Für jeden Jahresabschluss bis zum Abschluss 2020 wird ein Bericht erstellt, der die Informationen des Anhangs und die Darstellung der für dieses Jahr wesentlichen Geschäftsvorfälle und Entwicklungen in komprimierter Form enthalten.                          

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Gaffert

Oberbürgermeister                  

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