Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb des Stadtgebietes zwischen der „Schreiberstraße“ und der „Minslebener Straße“ und umfasst eine Fläche von 4.761m². Es ist gekennzeichnet durch eine ungenutzte Gartenfläche mit Hausgarten im Bereich der „Schreiberstraße“ und einem Garagenkomplex im Bereich der „Minslebener Straße“. Planungsanlass ist, diese brachliegende Fläche entlang der „Schreiberstraße“ sowie den Garagenkomplex im Bereich der „Minslebener Straße“ einer Wohnnutzung zu zuführen. Beabsichtigt ist die Nachverdichtung mit der Errichtung einer Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern. Der Bebauungsplan wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.
Der erste Entwurf vom 17.02.2020 (Beschlussvorlage Nr. 20/2020 in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.03.2020) sah die Bebauung mit Ein- und Doppelhäusern vor. Dies war jedoch ein Fehler in den Entwurfsunterlagen, da der Investor von vornherein eine Bebauung des Plangebietes mit Mehrfamilienhäusern vorsah. Somit wurden die Anpassung des Entwurfs und damit eine erneute Beschlussfassung erforderlich.
Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes sowie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Er erfüllt die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung, weil er der Nachverdichtung dient und weniger als 20.000m2 anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Die Vereinfachung liegt im Wegfall der herkömmlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 sowie dem Umweltbericht nach § 2 a. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Der räumliche Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Somit wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet verschieden Emissionsquellen (Harzquerbahn, B 244 und die Sportstätten des Fußballvereins Germania) befinden. Ziel der Untersuchung war die Schallimmissionen, die auf das geplante Gebiet einwirken, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Anlehnung an die DIN 18005 zu ermitteln. Negative Auswirkungen ergeben sich hierdurch nicht.
Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung gewählt.
Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Anlage 1 – Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ i. d. F. vom 20.03.2020, Planzeichnung, Entwurf
Anlage 2 – Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ i. d. F. vom 20.03.2020, Begründung, Entwurf
Anlage 3 – Schallimmissionsprognose für die geplante Wohnbebauung in der Schreiberstraße in Wernigerode, Stand 26.06.2019