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Bau- und Umweltausschuss:   7 Ja-Stimmen, einstimmig

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 20.03.2020 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 20.03.2020 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

 

 

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