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Beratungsfolge

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Der Stadtrat entsendet, als Vertreter der Stadt Wernigerode in die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode:

 

 

5 Stadträte………………………….(CDU)

 

………………………….(CDU)

 

………………………….(SPD)

 

………………………….(DIE LINKE)

 

………………………….(B 90/ DIE GRÜNE)

 

Der sechste Sitz wird durch Losentscheid zwischen AfD und Haus&Grund/FDP vergeben.

 

……………………………..

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Oberbürgermeister Mitglied der Verbandsversammlung, als Stimmführer ist und einen Sitz wahrnimmt.

 

davon als stellv. Stimmführer

 

 

1..……………………….

 

 

2…………………………

 

  

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

                    

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Bestimmung der Wernigeröder Vertreter in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Holtemme

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Begründung:

 

Entsprechend § 6 der Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode werden Vertreter der Verbandsmitglieder in die Verbandsversammlung entsandt.

 

Bei Entsendung mehrerer Vertreter eines Verbandsmitgliedes in die Verbandsversammlung sind diese gem. § 11 (4) S. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt nach den für Ausschüsse geltenden Vorschriften (§ 47 KVG LSA ) zu bestimmen.

Die Vertreter in der Verbandsversammlung können durch jedes Mitglied derselben Fraktion des Gemeinderates vertreten werden.

 

Vertreter der Mitgliedsgemeinden, die mehr als einen Vertreter entsenden, können gem. § 11 (4) S. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Land Sachsen-Anhalt ihr Stimmrecht auf einen anderen Vertreter der Mitgliedsgemeinde übertragen.

 

 

Die Vertreter jeder Mitgliedsgemeinde können ihre Stimme nur einheitlich abgeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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