Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die örtliche Schaffung von Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen dieser Segmente in Wernigerode gerecht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 erfolgt für den gesamten Geltungsbereich die Festsetzung eines Wohngebietes. Dies widerspricht der Darstellung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes, der im Nordosten des Geltungsbereiches eine Fläche für Wald festschreibt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann jedoch „ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.“
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans nimmt eine Fläche von ca. 1,4 ha ein. Er umfasst die derzeit brach liegende Fläche der ehemaligen Hotelanlage „Lindenberg“ mit den zugehörigen Freiflächen und ist als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu betrachten. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben. Eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, denn im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Jedoch erfolgte eine artenschutzrechtliche Beurteilung (Anhang zur Begründung, Anlage 3).
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Dennoch erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist (06.11.2017 bis zum 20.11.2017) über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" zu informieren und zu der Planung zu äußern.
Im Ergebnis wurde eine Baugrunduntersuchung erstellt, in der die schadlose Oberflächenentwässerung nachgewiesen wird (Anhang zur Begründung, Anlage 3). Des Weiteren wurde als Hinweis in den Plan aufgenommen, dass die konkrete Oberflächenentwässerung nachzuweisen ist. Der Anregung eines Bürgers die laut Flächennutzungsplan im Nordwesten des Plangebietes ausgewiesene Fläche für Wald aus dem Geltungsbereich zu nehmen, wurde nicht gefolgt. Jedoch wurde der Anregung insofern nachgekommen, dass in dem betreffenden Bereich eine private Grünfläche festgesetzt wird, was dem tatsächlichen Bestand entspricht und dem Ziel einer Freifläche nachkommt. Diese Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu erhalten.
Diese Änderungen und Ergänzungen wurden in die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" aufgenommen, mit welchen die Auslegung erfolgte. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, artenschutzrechtlicher Beurteilung sowie Baugrunduntersuchung beteiligt. Sie hatte im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt vom 09.04.2018 bis einschließlich 14.05.2018 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. In diesem Verfahrensschritt sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Parallel zu der einmonatigen öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.04.2018 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 11.05.2018 gebeten.
Im Ergebnis wurde der Baumbestandsplan (Anhang zur Begründung, Anlage 3) nach einer wiederholten Kartierung vom Juni 2018 angepasst und durch das Amt für Grünanlagen der Stadt Wernigerode 8 Baumstandorte als besonders erhaltenswerte Bäume definiert, die zu erhalten sind. Die Planunterlagen wurden entsprechend ergänzt. Anregungen zum Thema Löschwasser führten dazu, dass die Installation eines neuen Hydranten im Kreuzungsbereich Am großen Bleek / Wilhelm-Raabe-Straße erforderlich ist, um die Löschwasserversorgung im Plangebiet zu sichern. Auch hier wurden die Planunterlagen entsprechend überarbeitet.
Darüber hinaus waren weitere redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erforderlich. Die vorgetragenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen berühren die Grundzüge der Planung jedoch nicht. Somit erfüllt die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" i. d. F. vom 31.07.2018 die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
- Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungstabelle, Stand: 31.07.2018)
- Planzeichnung inkl. textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschrift i. d. F. vom 31.07.2018
3.Begründung mit Anhängen (Artenschutzrechtliche Beurteilung vom 20.12.2017, Lage- und Höhenplan mit Bäumen vom 27.06.2018, Baugrunduntersuchung vom 18.01.2018) i. d. F. vom 31.07.2018