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Frau Ehelebe informiert zur Beschlussvorlage. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Auslegung wurde eine Baugrunduntersuchung erstellt, in der die schadlose Oberflächenentwässerung nachgewiesen wird. Der Anregung eines Bürgers, die laut Flächennutzungsplan im Nordwesten des Plangebietes ausgewiesene Fläche für Wald aus dem Geltungsbereich zu nehmen, wurde nicht gefolgt. Es wird jedoch in dem betreffenden Bereich eine private Grünfläche festgesetzt.

Die Frage von Frau Dr. Tschäpe bezüglich Schutz der Bäume beantwortet Frau Ehelebe. Der Wurzelbereich der Bäume muss während der Bauarbeiten geschützt werden.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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