Begründung:
Die Liebfrauenkirche ist ein Einzeldenkmal und zählt zu den besonders stadtbildprägenden Bauwerken der Stadt. Der Zustand der historischen Bausubstanz ist jedoch in hohem Maße sanierungsbedürftig. Bestandteil der Förderungsmaßnahme ist die Sanierung der Fassaden, des Dachtragwerks mit Dacheindeckung, die Erneuerung bzw. Aufarbeitung von Fenstern und Haustüren sowie Bodenar-chäologie, Anpassungsarbeiten an den Außenanlagen und technische Hausanschlüsse. Nicht Be-standteil dieser Vorlage sind weiterführende Baumaßnahmen für einen Umbau zu einer Konzerthalle (siehe BV 083/2018).
Der 85%ige Zuschuss ist der förderrechtlich mögliche Höchstfördersatz. In diesem Förderbetrag ist ein 20%iger Anteil der Stadt Wernigerode enthalten (= 239.700,00 €), der je anteilig für drei Jahre im Haushaltsplan einzustellen ist. Der Eigenanteil der Eigentümerin beträgt somit mindestens 15 % (vgl. Städtebauförderrichtlinie Anlage 10 - Ziffer 8.).
Der Höchstfördersatz wird einerseits mit der besonderen Wertigkeit des Projektes und andererseits mit der besonderen Ausrichtung der Kulturstiftung Wernigerode als gemeinnützig und nicht gewinn-
orientiert begründet.
Das beschriebene Förderprojekt steht in unmittelbarer Abhängigkeit der Bewilligung der erforderlichen Fördermittel und -summen. Neben der Antragstellung beim Landesverwaltungsamt (LVWA) auf ent-sprechende Fördermittelbewilligungen, ist für das Projekt bzw. die Einzelmaßnahme außerdem ein gesonderter Kostenanerkennungsantrag beim LVWA zu stellen.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist die Vorlage eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses von Vorteil.
Gaffert
Oberbürgermeister