Begründung:
Durch die Beschlüsse 014/2014 und 093/2014 stellt sich die jährliche Förderung in den Jahren 2014 bis 2018 für die Stadt Wernigerode wie folgt dar:
EUR 2014 2015 2016 2017 2018
Gesamtbetrag320.900,00332.584,40338.576,40344.628,32350.800,09
Dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode liegt ein erneuter Zuwendungsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt, mit einer erhöhten jährlichen Förderung von 50.000 EUR, für den Zeitraum 2019 bis 2023 vor. Das Land Sachsen-Anhalt macht damit deutlich, dass der Fortbestand des Klangkörpers auf eine gesicherte Grundlage für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gestellt werden soll. Ziel ist es, mit den Gesellschaftern die finanzielle Ausstattung zu sichern und die künstlerische Qualität zu erhalten und zu fördern.
Dementsprechend ist mit jedem Gesellschafter eine Fördervereinbarung abzuschließen.
Mit den Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt werden insbesondere die im Landesinteresse liegenden Abstecherkonzerte in Sachsen-Anhalt sowie die Gastspieltätigkeit des Orchesters gefördert.
An einem vielfältigen Musikangebot für Kinder und Jugendliche haben das Land Sachsen-Anhalt und die Gesellschafter ein besonderes Förderinteresse.
Konkret werden hierfür folgende Formate realisiert:
- Schul-und Kindergartenkonzerte, besonders für den Musikkindergarten „Musikus",
- „Musik im Klassenzimmer" und regelmäßige Probenbesuche,
- Konzerteinführungen für Schüler am Landesgymnasium für Musik mit anschließenden
Konzertbesuchen,
- Familienkonzerte für Kinder von 3-8 Jahren sowie Generationenkonzerte für Schüler
und Senioren,
- Gemeinschaftskonzerte mit dem Jugendkammerorchester der Kreismusikschule Harz,
- Kooperationsprojekte mit Schülern der Freien Grundschule Wernigerode,
- Solistenkonzerte im Rahmen des Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt.
Das Orchester hat das Ziel, je Spielzeit durchschnittlich 27.000 Besucher zu erreichen. Es werden durchschnittlich 80 Konzerte und künstlerische Veranstaltungen durchgeführt.
Gemäß Zuwendungsvertrag (Vertragspartner Land Sachsen-Anhalt und Kammerorchester) stellt sich die partnerschaftliche Finanzierung des Orchesters, inclusive Dynamisierung der Personalkosten, für das Land Sachsen Anhalt und in Absprache der Gesellschafter wie folgt dar:
Jahr / EUR 2019 2020 2021 2022 2023
Land SA401.600,00412.200,00423.000,00434.000,00445.100,00
Landkreis Harz624.208,40628.456,88632.785,52637.194,32641.643,20
Stadt Wernigerode349.037,35351.800,77354.616,33357.484,03360.377,80
Förderverein 10.907,20 10.907,20 10.907,20 10.907,20 10.907,20
Der Kreistag beabsichtigt am 27.06.2018 die Fördervereinbarung zu beschließen.
Die Zuwendungen der Stadt Wernigerode werden in gleichen Raten zum 15.01.; 15.04.; 15.07. und 15.10. jeden Jahres angewiesen.
In der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Wernigerode, Buchungsstelle 2.6.015316000, stellt sich die Förderung wie folgt dar:
EUR 2019 2020 2021
Gesamtbetrag341.000351.000361.000
Gaffert
Oberbürgermeister