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Herr Hamecher führte in die Vorlage ein. Das Land Sachsen-Anhalt will mit dem angebotenen Vertrag eine Festbetragsfinanzierung für das Kammerorchester erreichen. Mit den Gesellschaftern sind einzelne Finanzierungsvereinbarungen zu schließen. Ausgangspunkt ist der Grundbedarf von 1.357.400 €. Davon übernimmt das Land 391.000 € und die Gesellschafter 966.000 €. Zusätzlich sind die Dynamisierungsanteile zu finanzieren.

 

Der Förderverein kann weiterhin die anteiligen Dynamisierungskosten übernehmen. Anteile an der Grundfinanzierung sind wieder im Finanzierunganteil der Stadt enthalten.

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann fragte nach, wie die Zuwendung der Stadt Wernigerode berechnet wurde. Herr Hamecher antwortete, dass die Dynamisierungsanteile in Anlehnung an die Gesellschafteranteile und die Grundfinanzierung aus früheren Beschlüssen der Gesellschafter heraus berechnet wurden.

 

Frau Dr. Tschäpe bittet um Korrektur der Begründung, die Förderung wird um 50.000 € jährlich erhöht, sodass es heißen müsste: „Dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode liegt ein erneuter Zuwendungsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt, mit einer um 50.000 € erhöhten jährlichen Förderung, für den Zeitraum 2019 bis 2023 vor.“

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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