Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im Zeitplan. Unter verantwortungsvoller Kalkulation ist es erforderlich, zur Inbetriebnahme der Arena am 15.12.2017 über einen zusätzlichen Kostenrahmen verfügen zu kön-nen. Der Betrag von 490.000,00 € stellt den aktuellen Kostenrahmen dar, der mit der Beschlusslage Grundlage für Optionen der Verwaltung bei laufenden Nachtragsverhandlungen und Vergaben der derzeit noch offenen 3 von 21 Fachlosen ist (Schiedsrichterturm, Fassade, Endreinigung). Die Markt-lage bereitet dabei verstärkt Probleme.
Grundlage der ursprünglichen Gesamtkostenkalkulation des Projektfeststellungsbeschlusses vom 25.04.2014 in Höhe von 7.005.000,00 € waren die Kostenschätzungen des Projektes aus dem Be-werbungsverfahren für den Planungsauftrag aus dem Jahr 2013. Die zwischenzeitlich vollzogene ge-sellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung mit der Folge erheblicher Turbulenzen auf dem Gebiet der Baupreisentwicklung führt zu der Tatsache, dass die genannten Ursprungskosten nur einge-schränkt als Maßstab der heutigen Kosten herangezogen werden können. Bisher wurde für das Pro-jekt mit dem Haushaltsansatz von 2017 eine erste Kostenerhöhung in Höhe von 1.440.000,00 € und somit eine Baukostenüberschreitung von 20 % festgestellt. Mit den jetzigen Kosten von 490.000,00 € liegen die Baukosten 28 % über dem Ansatz von 2013/2014. Damit bewegt sich die Abweichung trotz der beschriebenen besonderen Rahmenbedingungen lediglich 8 % außerhalb der ohnehin vorhande-nen Genauigkeit von + 20 % in dieser Leistungsphase. Die Spezifik des öffentlichen Haushaltsrechtes sowie die förderrechtlichen Abstimmungen beinhalten jedoch keine Risikokalkulation über unvorher-sehbare Kosten. Bestandteile der Haushaltskosten und der geprüften anrechenbaren Förderkosten sind somit immer nur die konkret ermittelten Baukosten ohne Sicherheiten. Jegliches Abweichen vom ursprünglichen Projekt erzeugt somit zwangsläufig auch immer zusätzliche Kosten.
Gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 072/2017 wurde der Entfall anteiliger Fördermittel durch Eigenmittel ausgeglichen. Eine weitere Kostensteigerung war damit nicht verbunden.
Von der Finanzierungslücke als Kostenrahmen in Höhe von 490.000,00 € sind mehrere Fachlose be-troffen.
Von einer detaillierten gewerkespezifischen öffentlichen Kostendiskussion ist dringend abzuraten, da diese einen in wirtschaftlicher Hinsicht negativen Einfluss auf die laufenden Verhandlungen der Ver-tragspartner haben würde. Keines der 21 Fachlose ist derzeit baulich abgeschlossen bzw. endver-handelt hinsichtlich von Nachträgen. Von den beauftragten Losen ist das Los Eisfläche derzeit noch nicht begonnen. 3 Lose sind noch nicht vergeben, befinden sich mit Finanzierungsvorbehalt in der Phase der Angebotseinholung.
Die Stadträte wurden und werden im Bau- und Umweltausschuss am 04.09.2017, im Ordnungsaus-schuss am 05.09.2017, im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 07.09.2017,im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 11.09.2017, im Zeitweiligen Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“ am 13.09.2017, im Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales am 14.09.2017 und im Hauptausschuss am 20.09.2017 über die zu erwartenden Mehrkosten informiert.
Begründung zu den Deckungsquellen
Feuerwache Schierke
Eine Deckung aus dem Budget der Feuerwache ist in diesem Jahr möglich, da gemäß dem geplanten Bauablauf nicht mehr die gesamte, im Haushaltsplan eingestellte, Bausumme in diesem Jahr kassen-wirksam eingesetzt werden kann. Der Bauantrag ist derzeit noch nicht positiv beschieden. Vorleistun-gen zur Geländeerschließung sind erfolgt. Die Ausschreibung „Rohbau“ ist erfolgt. Bauzeitlich werden davon in 2017 lediglich anteilige Rohbauleistungen erfolgen. Eine Fertigstellung in 2018 ist gesichert, wenn die anteiligen Mittel von 240.000,00 € in der Haushaltsplanung Berücksichtigung finden.
Löschwasserzisterne Schierke
Der im Jahr 2017 geplante Bau der Löschwasserzisterne am Barenberg in Schierke kann vorläufig entfallen, da geplant ist, die in Verantwortung der Kommune zu erbringende Grundversorgung an Löschwasser ab 2018 an den WAHB im Ortsteil Schierke zu übertragen. Dazu wird in 2017 mit dem WAHB eine Vereinbarung abgeschlossen, nach entsprechendem Stadtratsbeschluss. Eine Zisterne ist für 2018 nicht geplant. Lösungsansätze sollen in erster Linie in Netzerweiterungen gefunden werden.
August-Hermann-Franke-Grundschule
Infolge eines Contracting Modells mit den Stadtwerken zur Erneuerung der Heizungsanlage ist der ursprünglich geplante Kostenansatz nur noch in Höhe von 60.000,00 € erforderlich.
Planungsleistungen Winterberg
Durch die zeitliche Verschiebung des Gesamtprojektes können die hierfür eingestellten Mittel für Pla-nungsleistungen umgewidmet werden.
Gaffert
Oberbürgermeister