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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Benutzungsordnung der Schierker-Feuerstein-Arena

 

  1. die Entgeltordnung der Schierker-Feuerstein-Arena.

 

               

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen ca. 165.000€ gemäß Betriebskonzept nymoen Strategieberatung; Feb. 2017

                 

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Begründung:

 

Der Umbau des alten Natureisstadions im Ortsteil Schierke in eine überdachte und multifunktionale Anlage wird voraussichtlich im Dezember 2017 abgeschlossen. Aktuell werden die Weichen für die ganzjährige Betreibung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Nutzungsbedingungen, die zeitnah im touristischen Marketing kommuniziert werden müssen, um einen optimalen Start der Schierker-Feuerstein-Arena zu gewährleisten.

 

Die Benutzungsordnung und die Entgeltordnung müssen als Stadtratsbeschluss erlassen werden, da die Schierker-Feuerstein-Arena eine öffentliche Einrichtung darstellt, deren Betriebsführung zwar über die Wernigerode Tourismus GmbH gewährleistet wird, die grundlegenden Bedingungen aber über eine städtische Ordnung öffentlich-rechtlich festgelegt werden müssen.

 

Die Benutzungsordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den ganzjährigen Betrieb der Schierker-Feuerstein-Arena, sowie mögliche Ordnungsvorschriften und Haftungsfragen.

 

Die Entgeltordnung regelt dabei die Entgelte für die öffentlichen Nutzungen der Schierker-Feuerstein-Arena. Sie weist Eintritts- und Servicegebühren sowie Vermietungsgebühren aus. Die Schierker-Feuerstein-Arena wird als touristischer Betrieb und nicht als Sportstätte durch die Stadt betrieben. Da trotzdem einer möglichen Nachfrage von Vereinen und Verbänden aus dem Sportbereich für eine Nutzung entsprochen werden soll, sind Sonderregelungen für diesen Bereich in der Entgeltordnung enthalten.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister             

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