Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08 Sondergebiet „Ochsenteich“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der Ochsenteichfläche geschaffen werden. Die Neuaufstellung bedeutet gleichzeitig eine bauplanungsrechtliche Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 08 (1. Änderung mit Rechtskraft seit dem 15.11.2000). Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich in Konsequenz veränderter Rahmenbedingungen und einer nicht mehr zu erwartenden Umsetzung ursprünglicher Entwicklungsziele durch den bestehenden Bebauungsplan. Vergangene Vorhaben seitens unterschiedlicher Interessenten, an denen sich der Bebauungsplan bzw. seine Änderung orientierte, müssen als nicht mehr umsetzbar betrachtet werden.
Durch die Neuaufstellung wird dem Anliegen Rechnung getragen, diese, aufgrund ihrer Lage und Potenziale, bedeutsame Fläche einer wertentsprechenden Nutzung zuzuführen.
Als Nutzer des südlichen Teils der Ochsenteichfläche tritt in Zukunft die Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) auf, welche mit dem Kauf entsprechender Flächen und der hier geplanten Errichtung einer Dampflokwerkstatt den größten Anteil an der künftigen Nutzung haben wird.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08 erfolgt unter Maßgabe des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Jedoch soll das Beteiligungsverfahren zweistufig, mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verlaufen. Die Anwendung eines Bauleitplanverfahrens nach § 13a BauGB begründet sich folgendermaßen: Das Plangebiet liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, welche die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen. Die künftige überbaubare Grundfläche wird die nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorgeschriebenen maximalen 70.000 m² deutlich unterschreiten.
Das ca. 4,0 ha große Plangebiet Ochsenteich schließt sich räumlich in nordwestlicher Richtung dem Innen- bzw. Altstadtbereich Wernigerodes an. Eingegrenzt wird es durch den östlichen Straßenverlauf „Unter den Zindeln“ bzw. den Kreisverkehr Heltauer Platz und die westlich tangierenden Gleisanlagen der HSB. Die umgebenden Nutzungen sind heterogen geprägt. Neben Gleisanlagen, dem Bahnhof Westerntor und dem Freibad, prägen insbesondere die Schulareale der Grundschule, Sekundarschule und des Gymnasiums die örtliche Umgebung. Aktuell werden Teile der Fläche als Fahrzeugstellplätze sowie für regelmäßige Festveranstaltungen genutzt. Baulichen Bestand stellen die denkmalgeschützten Gatterhallen dar. Insbesondere im südwestlichen Flächenabschnitt befinden sich Baum- und Großgrünbestände.
Inhaltlich zielt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes, neben der Schaffung besagter Dampflokwerkstatt, auf eine fortführende Entwicklung zur Stärkung und Ausbau der lokalen Freizeit- und Tourismusstrukturen ab. Die teilweise bauliche Entwicklung der Fläche ist in der hier geplanten Form (Dampflokwerkstatt) in städtebaulicher Hinsicht sinnvoll, da sie eine Ergänzung bestehender Strukturen der HSB bewirken würde.
Im Neuaufstellungsentwurf des Bebauungsplanes sind zu diesem Zweck zwei Sondergebiete im Sinne von § 11 BauNVO festgesetzt. Im Geltungsbereich des Sondergebietes 1, mit der Zweckbestimmung „Dampflokwerkstatt HSB“, soll das entsprechende Vorhaben der Harzer Schmalspurbahnen GmbH umgesetzt werden. Das Konzept der HSB integriert dabei auch touristische Aspekte und soll den künftigen Besuch der Dampflokwerkstatt durch Interessierte und Touristen explizit ermöglichen und eine entsprechende Infrastruktur vorhalten. Zum Zwecke der Energieversorgung ist die gleichzeitige Neuschaffung eines Blockheizkraftwerkes im Geltungsbereich des Sondergebietes 1 vorgesehen.
Das Sondergebiet 2 zielt auf die Entwicklung der nordöstlichen Flächen, inklusive des denkmalgeschützten Gatterhallenbestandes, ab. Zweckbestimmung im Sinne von § 11 BauNVO ist hier Freizeit und Tourismus. Innerhalb des Geltungsbereichs ist die Schaffung von temporär genutzten Festplatzflächen und Sport- bzw. Spielanlagen vorgesehen. Darüber hinaus werden der Erhalt und die künftige Nutzung der Gatterhallen einbezogen. In diesem Zusammenhang sind Festsetzung im Sinne einer künftigen touristisch-/gastronomischen Nutzung vorgesehen.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung