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Beratungsfolge

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Der Stadtrat nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Wernigerode vom 13. Dezember 2016 zur Kenntnis und bestätigt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters. 

  

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Finanzielle Auswirkungen: Keine

   

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Überörtliche Prüfung durch den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt

Überörtliche Prüfung durch den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt 

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Begründung:

Der Landesrechnungshof hat im Zeitraum vom 24.07.2015 bis 01.10.2015 eine überörtliche Prüfung der abgeschlossenen Haushaltsjahre 2008 bis 2013 sowie die Haushaltsplanungen 2014-2015 vorgenommen. Das Haushaltsvolumen betrug in diesen Jahren insgesamt rund 600 Millionen Euro.

 

Der Landesrechnungshof schätzt in seinem Prüfbericht vom 13.12.2016 ein, „dass die Stadt Wernigerode über eine leistungsfähige Verwaltung verfügt, die ihre Aufgaben weit überwiegend ordnungsgemäß und wirtschaftlich erfüllt hat“ (S.5 unten). Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird ebenso festgestellt (S.15 oben, S.17 Mitte) wie der Schuldenstand als „sehr deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte im Land Sachsen-Anhalt“ (S.16/17). Zu den gleichwohl festgestellten Anmerkungen und Beanstandungen hat der Landesrechnungshof eine Frist zur Stellungnahme bis zum 31.05.2017 gesetzt.

 

Gemäß § 137 Abs.6 KVG LSA sind der Prüfbericht und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters dem Stadtrat zuzuleiten. Nach § 45 Abs.2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfergebnis.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

   

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