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Beratungsfolge

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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 54 „Grasewanne“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Grasewanne“ i. d. F. vom 07.02.2017 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

            

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

               

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Begründung:

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 29.09.2016 wurde öffentlich beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Grasewanne“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Grasewanne“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die baustrukturelle Ergänzung einer bis dato unbebauten, im Innenbereich liegenden Fläche, geschaffen werden.

Die zur Bebauung relevante Fläche wurde im Sinne des § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Beabsichtigt ist im ca. 0,8 ha großen räumlichen Geltungsbereich die Errichtung von Einfamilienhäusern zu ermöglichen. Somit soll, gemäß der Maßgabe nachhaltiger Stadtentwicklung, eine bauliche Innenentwicklung vollzogen, Flächen zur individuellen Wohnraumschaffung generiert, und eine geordnete städtebauliche Abrundung des Gebietes erreicht werden.

 

Der mit dem oben genannten Stadtratsbeschluss vom 29.09.2016 gebilligte Entwurf i. d. F. vom 05.01.2016 hat vom 07.11.2016 bis einschließlich 07.12.2016 zur öffentlichen Einsicht in den Diensträumen im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung ausgelegen. Berührte Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17./18.10.2016 um Stellungnahme bis zum 20.11.2016 gebeten.

Im Ergebnis der Abwägung, der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, wurden folgende Einarbeitungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:

 

  • Konkretisierung und Neuordnung der örtlichen Bauvorschrift (Zulässigkeit von Walmdächern, Ergänzung unzulässiger Farbtöne bei Fassaden).
  • Funktionsbestimmung der im Geltungsbereich festgesetzten Schutzgebiete (in diesem Fall Streuobstwiesen) als private Grünflächen im Sinne von § 9 Abs. 1 Punkt 15.
  • Zusätzliche Festsetzung der vorhandenen Trafostation als Fläche inklusive entsprechendem Planzeichen.
  • Textliche Festsetzung eines Mindestabstandes von >1 m zur Grabenoberkante bezüglich der festgesetzten Heckenbepflanzungen entlang des Dorfgrabens.
  • Planungsrechtliche Sicherung zur partiellen Überplanung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 03 „Die Woorth“ (hier der Straßenraum „Grasewanne“) durch Ergänzung einer entsprechenden textlichen Festsetzung.
  • Korrektur der Präambel zum Bebauungsplan.
  • Partielle Ergänzungen, Korrekturen und Konkretisierungen der zugehörigen Begründung, unter Berücksichtigung vorgebrachter Hinweise.

 

Die vorgenommenen Einarbeitungen und Ergänzungen stellen keine schwerwiegenden Abweichungen von fokussierten Zielen und Anliegen des Bebauungsplanes dar und dienten einer Feinsteuerung bzw. Abrundung der Planinhalte.

Die Grundzüge der Planung wurden daher nicht berührt, sodass auf eine erneute Beteiligung in Form einer Einholung von Stellungnahmen gemäß § 4a BauGB verzichtet werden kann.

 

Damit hat der Bebauungsplan Nr. 54 „Grasewanne“ i. d. F. vom 07.02.2017 die inhaltliche und formelle Planreife für den Satzungsbeschluss erreicht.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen

  1. Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenstellungnahmen (Abwägungstabelle)
  2. Planzeichnung und textliche Festsetzungen
  3. Begründung
  4. Eingriffs-/Ausgleichbetrachtung (landschaftsplanerischer Fachbeitrag)

              

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