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Herr Nadler und Herr Hoffmeister informieren zur Beschlussvorlage. Speziell zu den Einarbeitungen/Ergänzungen an den Planunterlagen, die im Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgten, wird informiert. Die vorgenommenen Einarbeitungen/Ergänzungen stellen keine schwerwiegenden Abweichungen von B-Plan dar. Daher kann auf eine erneute Beteiligung in Form erneuter Einholung von Stellungnahmen verzichtet werden.

 

Herrn Siegel gefällt, dass Anlagen zur Energiegewinnung auf Dächern möglich sind. Vom Ortsbürgermeister Reddeber weiß Herr Siegel, dass sich die Parkplatzsituation für die Anwohner verschlechtert. Warum wird dieser Punkt im Zuge des B-Planes nicht angepackt. Herr Siegel möchte wissen, ob es nicht möglich ist, den jeweiligen Bauherren die Streuobstwiese zuzuordnen.

Zu den Parkplätzen informiert Herr Zagrodnik, dass im B-Plan „Woorth“ Parkplätze symbolisch festgesetzt wurden. Die straßenbegleitenden Parkbuchten wurden durch die Gemeinde Reddeber derzeit nicht umgesetzt. Eine eventuelle Neuschaffung von Parkflächen entlang der Straße „Graswewanne“ kann erst nach erfolgten Erschließungsmaßnahmen und Abstimmungen zu Bewegungsflächen der Feuerwehr geschehen.

Bezüglich der Streuobstwiese weiß jeder Bauherr, dass sich ein Stück Streuobstwiese auf seinem Grundstück befindet und dies entsprechend zu pflegen ist.

 

Herr Bergmann möchte wissen, warum die Parkplätze im Rahmen des B-Planes „Woorth“ nicht umgesetzt wurden. Für Herrn Nadler ist die Beantwortung schwierig, da der B-Plan vor der Eingemeindung aufgestellt wurde. Herr Bergmann fragt, ob es rechtens ist, dass jetzt der B-Plan ohne Baugrenzen aufgestellt wird und später nach § 34 BauGB entschieden wird in welcher Tiefe die mittleren Grundstücke bebaut werden dürfen. Dies ist so möglich; eine Bebauung in zweiter Reihe ist jedoch ausgeschlossen.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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