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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in der Buchungsstelle 1.1.1.09.5012 000 (Personalangelegenheiten) in Höhe von 150.000 €.

     

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: 150.000 €

Kostendeckung: aus der Buchungsstelle  6.1.1.01. 4013000 (Gewerbesteuer)

                   

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Begründung:

In der Buchungsstelle 1.1.1.09.5012 000 nebst diversen im Deckungskreis befindlichen Buchungsstellen für verschiedene Sozialträger hatte die Stadtverwaltung in der Haushaltssatzung 27.662.000 € für Personalkosten insgesamt angesetzt. Erwartete Kosteneinsparungen z. B. auf Grund Langzeiterkrankungen, Stundenreduzierungen oder vorübergehend unbesetzter Stellen waren in Abstimmung mit der Kämmerei gemäß Vorbericht zur Haushaltssatzung vorab zum Abzug gebracht worden. Entsprechend der aktuellen Kostenhochrechnung auf der Basis der Oktoberabrechnung zeigt sich, dass zum Jahresende bis zu 150.000 € fehlen könnten. Vom Planansatz handelt es sich um eine Abweichung von 0,54 %, die durch eine erfreuliche Gewerbesteuerentwicklung gut aufgefangen werden könnte. Diese Zahl ließe sich nur weiter präzisieren mit der Bezügerechnung Ende November. Allerdings ließe sich dann eine ordnungsgemäße Beteiligung des Finanzausschusses sowie des Hauptausschusses wegen der Ladungsfrist nicht mehr erreichen. Insofern handelt es sich bei der überplanmäßigen Aufwendung um einen Vorratsbeschluss.

Die Ausgaben sind unabweisbar, weil eine Rechtsverpflichtung zur Zahlung der Löhne und Gehälter besteht.

Als Deckungsquelle stehen überplanmäßige Erträge aus der Gewerbesteuer, Buchungsstelle 6.1.1.01.4013000, zur Verfügung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister     

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