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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt für die Sanierung der Lüftungsanlage in der Zentralküche Auszahlungen von 150.000 € im Produkt 3.6.5.03 Tageseinrichtung für Kinder / Zentralküche   

  

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: 

Auszahlung in der Buchungsstelle 3.6.5.03 / 1407.7851000        150.000 €

 

      

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Begründung:

 

Laut Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 5 Abs.5 sichert der Träger von Kindertageseinrichtungen die Bereitstellung von einer warmen Mittagsverpflegung. In der Zentralküche der Stadt Wernigerode werden täglich ca. 1.200 Mittagsmahlzeiten für Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen zubereitet.

 

Das Lebensmittelamt erstellte die Auflage (Jan. 2012) zur Sanierung der Lüftungsanlage in der Zentralküche.

 

Mit Errichtung der Einrichtung (1984) wurden auch die für eine Küche notwendigen technischen  Voraussetzungen geschaffen. Die Zentralküche in heutiger Form ist seit 1998 für die Versorgung aller Kitas in städtischer Trägerschaft plus einem freien Träger zuständig. Die Kapazitätsgrenze ist erreicht. Die Portionenzahlen haben sich seit 1998 von 800 auf 1.200 erhöht. Die hohe Luftfeuchte, das Klima in der Küche wirkt sich auf die alte Anlage aus.

 

Während der Bauphase schließt sich die Bereitung von warmen Mahlzeiten in der Zentralküche aus. Die benötigten Portionen Mittagsmahlzeit für die betreuten Kinder in den Kindertageseinrichtungen werden für die Bauzeit extern bezogen. Um die Kosten minimal zu halten ist die Sanierung der Lüftungsanlage in den Ferienwochen des Sommers 2016 geplant. Durch die Betriebsferien in den Kindertageseinrichtungen und weitere Urlaubszeiten werden bis zu 50% weniger Portionen benötigt. Es ist mit einer Bauzeit von ca. 6 - 8 Wochen zu rechnen.

 

Die Sanierung der Lüftungsanlage war bereits 2015 im Ergebnishaushalt eingeplant. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten konnte die Baumaßnahme nicht fristgerecht im Rahmen der Sommerferien realisiert werden.

 

Die einschlägigen Rechtsvorschriften (§ 104, Abs.1 KVG LSA) ermöglichen es, Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Finanzposten vorgesehen waren, fortzusetzen.

 

Die Sanierung soll nun 2016 erfolgen. Dafür sind im investiven Haushalt 150.000 € eingestellt.

 

Nach Beauftragung eines Planungsbüros wurden die notwendigen Luftmengen berechnet. Dabei stellte sich heraus, dass diese nicht mehr dem erweiterten Küchengerätebestand entsprechen. Die vorhandene Abluftanlage ist unterdimensioniert. Die Neubemessung der notwendigen Luftmengen ergab ein deutlich größeres, notwendiges kombiniertes Zu- und Abluftgerät. Dies ist den Raumverhältnissen zur Aufstellung der Lüftungsanlagen geschuldet.

 

Die daraus erfolgte Kostenberechnung ergab allein für den lufttechnischen Teil Baukosten in Höhe von 103.246,24 €. Dazu kommen noch Aufwendungen für Abfangungsarbeiten durch Stahlträger bei der Herstellung von notwendigen Durchbrüchen, notwendige Brandschutzverkleidungen und Gerüststellungen usw. Insgesamt gehen wir von derzeit geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme von ca. 150.000 € aus.

 

Ausschreibungen für die Sanierung der Lüftungsanlage der Zentralküche können erst erfolgen, wenn die Gesamtmaßnahme finanziell gesichert ist.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

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