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Frau Fietz erläutert die Beschlussvorlage 017/2016. Sie begründet die Notwendigkeit dieser investiven Maßnahme einschließlich der Umsetzung in diesem Zeitraum. Der Einbau der neuen Lüftungsanlage war bereits 2015 geplant, konnte aber aufgrund von Schwierigkeiten (Materialbeschaffung und Einbau) zum Zeitpunkt der Ferienschließzeiten nicht umgesetzt werden. Eine finanzielle Belastung der Eltern bedingt durch den Einsatz eines anderen Essenanbieters während der Bauphase gibt es nicht.

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Beschluss

Beschluss   017/2016

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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