Begründung:
Gemäß § 11 des KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt wird die Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinde, sowie durch die Beteiligung der Eltern finanziert.
Mit dem Abschluss der Vereinbarungen nach § 11a des KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt werden nunmehr für die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit die Kosten maßgeblich, die die Gemeinde selbst als Träger einer Tageseinrichtung aufzuwenden hätte, analog der Richtlinie der Stadt Wernigerode zur Erstattung der notwendigen Kosten für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, angewandt.
Zur Deckung der notwendigen Kosten für sechs Freie Träger der Kindertageseinrichtungen in Wernigerode gemäß § 11a des KiFöG besteht aus den nach neuer Gesetzeslage vom Landkreis Harz anerkannten Kosten ein Defizit von 160.000,00 €.
Die höheren Kosten begründen sich durch Aufwendungen zur Ertüchtigung der Freien Träger zur Umsetzung der Forderungen von 40.000,00 € durch Brandschutzauflagen des Landkreises Harz, sowie weitere anerkannte Kosten von 120.000,00 € nach derzeitigem Prüfungsstand der Verwendungsnachweise der Freien Träger für das Haushaltsjahr 2014.
Gedeckt werden die Kosten von 160.000,00 € durch zusätzliche ungeplante Einnahmen von 86.000,00 € aus Rückzahlungen der Zuschüsse der Freien Träger nach bereits abgeschlossener Prüfung einiger Verwendungsnachweise der Freien Träger für das Jahr 2014, sowie weitere Deckungsmöglichkeiten von 14.000,00 € aus eigenem Deckungskreis und aus überplanmäßigen Einnahmen für betreute Kinder auswärtiger Gemeinen mit 60.000,00 €.
Gaffert
Oberbürgermeister