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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt den Neubau des Feuerwehrgerätehauses sowie die Verlagerung des Bauhofes in Schierke an einen gemeinsamen Standort.  

 

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Finanzielle Auswirkungen: Ja


Auszahlung:              Buchungsstelle 1.1.1.03 1604.7851000 1.800.000,00 €

                                                        verteilt auf die Jahre 2015-2017


Einzahlung:              Buchungsstelle 1.1.1.03 1604.6811000 375.000,00 €

                                                        voraussichtlich Fördermittel in 2017
      

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Begründung:

Gemäß Beschluss 034/2014 in Verbindung mit der GemHVO Doppik LSA ist für Investitionsmaßnahmen mit einem Gesamtumfang über 500.000,00 € für die jeweilige Maßnahme ein Grundsatzbeschluss durch den Stadtrat zu beschließen, bevor die Maßnahme in den investiven Haushalt eingestellt wird.

Im Jahr 2009 wurde der Harzort Schierke in die Stadt Wernigerode eingemeindet. Um die Bedeutung des Ortes und die touristische Infrastruktur aufzuwerten, wurde ein Ortsentwicklungskonzept erarbeitet.


Neben zentralen Themen zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Beruhigung der Verkehrssituation innerhalb der Ortslage (Parkhaus, Umgehungsstraße) sieht das Konzept auch Anpassungen bzw. Veränderungen der kommunalen Pflichtaufgaben vor.


Hierzu gehören die Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses und die Verlagerung des Bauhofes an einen gemeinsamen Standort.


Das bestehende Feuerwehrgerätehaus an der Brockenstraße in Schierke entspricht weder den Vorgaben des GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) noch den zurzeit gültigen Empfehlungen der DIN 14092. Das Gebäude ist zudem in seiner Bausubstanz im Wesentlichen verbraucht.


Auch der Schierker Bauhof, gelegen mitten in einem Wohngebiet, entspricht mit seiner inneren Gebäudestruktur und den vorhandenen technischen Ausrüstungen nicht den Anforderungen einer ordentlichen Betriebsstätte. Die Gebäude des Bauhofes müssen dringend grundhaft saniert werden, um die Nutzung weiter zu gewährleisten.


Die Lage des Bauhofes birgt insbesondere in den Wintermonaten durch Ausführung des Winterdienstes in den frühen Morgenstunden immer wieder Konfliktpotential bei den Anwohnern und Gästen.


Mit der Zusammenlegung von Feuerwehr und Bauhof auf dem Grundstück des ehemaligen Seniorenwohnhauses in der Brockenstraße 50 können Synergieeffekte genutzt werden.


Zukünftig können Betriebs- und Bewirtschaftungskosten optimiert werden. Lagerflächen können gemeinsam genutzt werden und sind an einem Standort konzentriert und nicht wie momentan auf verschiedene Standorte verteilt. Durch die Lage des Grundstücks am Rande der innerörtlichen Bebauung erzeugt die zukünftige Nutzung durch Feuerwehr und Bauhof weniger Spannungsfelder im direkten Umfeld.

Die Baumaßnahme soll bis Ende 2016 ausgeschrieben und vergeben werden. Die Realisierung ist für 2017 vorgesehen.


Vorbereitend soll in diesem Jahr mit der Planung begonnen werden, so dass in 2016 die erforderlichen Beschlüsse herbeigeführt und die Prüfung zur Durchführung einer Zuwendungsbaumaßnahme einschließlich des etwaigen Förderantrags bearbeitet werden können.
 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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