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Herr Dorff erläuterte die Beschlussvorlage. Die Änderungsanträge von Herrn Mau werden noch geprüft. Eingearbeitet wird unter § 10 der Abs. 3. Dieser lautet wie folgt:

Anträge, deren Annahme mit Aufwendungen verbunden wäre, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind oder eine Erhöhung der Haushaltsansätze zur Folge haben würden, müssen gleichzeitig einen rechtlich zulässigen und tatsächlich durchführbaren Deckungsvorschlag enthalten. Dies gilt auch für Anträge, mit denen Ertragsausfälle verbunden sind.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

1

Enthaltung

                                                 (ohne Frau Hopstock)

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