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Beratungsfolge

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Der Stadtrat wählt, als Vertreter der Stadt Wernigerode in die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode

 

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Als Stellvertreter wird…………………………………………………………………………………gewählt.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

           

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Bestimmung der Wernigeröder Vertreter in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Holtemme

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Begründung:

 

Entsprechend der Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode § 6 Abs. 2 Satz 6 soll jedes Verbandsmitglied durch einen einzigen Vertreter in der Verbandsversammlung vertreten sein. Auf Grund des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit § 11 Abs. 4 wählen die Verbandsmitglieder ihre Vertreter für die Verbandsversammlung.

 

Die Stadt Wernigerode verfügt über 50% der Stammanteile in der Verbandsversammlung und hat in der Vergangenheit den Vorsitz gestellt. Die Entscheidungen der Verbandsversammlungen haben erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt z.B. bei Erschließungskosten, aber auch für Bürger. Hierzu kommt das Kostenproblem im Oberharz.

 

In der Vergangenheit stand der Oberbürgermeister dem Gremium (nebst 9 weiteren Stadträten als Vertreter) vor. Mit der Stellvertreterfunktion sollte möglichst ein einschlägig erfahrender Stadtrat betraut werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

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