Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Bebauungsplan Nr. 48 – Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg wird im beschleunigten Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB aufgestellt.

          

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

           

Reduzieren

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 – Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg (ehemals Hotel Lindenberg) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiederbelebung eines ehemaligen Hotelstandortes geschaffen werden. Als Gebietsfestlegung ist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel vorgesehen.

 

Vorgesehen sind die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes durch den Rückbau der langjährig bestehenden Bauruine sowie der Neubau eines 4-Sterne+-Hotels mit ca. 130 Zimmern sowie 58 Dauerarbeitsplätzen. Das zukünftige Hotel soll einen touristischen Schwerpunkt in der gesundheitlichen Erholung und Entspannung durch qualitativ hochwertige Wellnessanwendungen sowie der möglichen Inanspruchnahme gesundheitlicher Beratung während des Urlaubs haben. So kann ein neues Tourismuspublikum angesprochen und nach Wernigerode gezogen werden.

 

Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes sowie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB).


Im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode ist der betreffende Planbereich überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Teil des Geltungsbereiches im Westen ist den Flächen für Wald zugeordnet. Vom Wesensinhalt der Planung widersprechen die Vorhaben nicht dieser Darstellung. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortsteils wird damit nicht beeinträchtigt, sondern erfährt eine Verbesserung. Der Flächennutzungsplan kann, falls erforderlich, in einem späteren Verfahren berichtigt werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

- Abgrenzung des Geltungsbereiches

- Kurzbegründung zum Planverfahren          

nach oben