Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 Sondergebiet „Ferienpark Harzresidenz, Alte Dorfstraße“ (ehemals Hotel Harzland) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für touristische Ansiedlungen in Form der Errichtung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und abrundender Infrastruktureinrichtungen im OT Schierke geschaffen werden. Ziel des Ortsentwicklungskonzeptes Schierke ist die nachhaltige Entwicklung und Wiederbelebung des OT Schierke zum Tourismusstandort.
Die kleinteilige Ansiedlung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen im zeitgemäßen Standard sowie die Zulässigkeit von gastronomischen- und Einkaufseinrichtungen leisten einen weiteren Beitrag zur Stabilisierung des Ortsteiles im Erholungssektor. Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes sowie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB).
Im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode, OT Schierke, ist der betreffende Planungsbereich als Mischbaufläche dargestellt.
Vom Wesensinhalt des Bebauungsplanes widersprechen die Festsetzungen hinsichtlich des Konfliktpotenzials nicht dieser Darstellung.
Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortsteils wird damit nicht beeinträchtigt, sondern erfährt eine Verbesserung. Der Flächennutzungsplan kann in einem späteren Verfahren berichtigt werden.
Parallel zu der einmonatigen öffentlichen Auslegung in der Geschäftsstelle des OT Schierke und des Dezernates Bauwesen und Stadtplanung, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung in Wernigerode werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf angehört.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
- Planzeichnung i. d. F. vom 06.03.2014
- Textliche Festsetzung i. d. F. vom 06.03.2014
- Begründung