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Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung mit 7 Ja-Stimmen, einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung empfohlen. Der Ortschaftrat Schierke stimmte der Beschlussfassung einstimmig zu. Frau Dr. Tschäpe spricht im Namen ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung beim Investor anzuregen, den Namen „Harzresidenz“ zu überdenken. Vielleicht lässt sich etwas Originelleres finden.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 47 – Sondergebiet „Ferienpark Harzresidenz, Alte Dorfstraße“ OT Schierke wird im beschleunigten Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 06.03.2014 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 06.03.2014 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt 

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
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Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimmen

einstimmig

 

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