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Beratungsfolge

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Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine alternative Gebührensatzung vorzulegen, die auf folgenden Grundsätzen basiert:

-          Der flächenbezogene Anteil bei der Ermittlung der Gebühren für die verschiedenen Grabstättenarten ist zu reduzieren.

-          Die Kosten für die Infrastruktur des Friedhofes sind unabhängig vom Flächenverbrauch der Bestattungsart auf alle Nutzer umzulegen.

-          Das öffentliche Grün (Rahmenanlage, Kriegs- und Ehrengräber u.ä.) werden nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen, sondern einer passenden Kostenstelle im Budgetplan der Stadt zugeordnet.

-          Die Gebührensätze sollen so vergleichsmäßig sein, dass die Gebührenhöhe keine Anreize schafft, sich für eine bestimmte Bestattungsart zu entscheiden.

              

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Finanzielle Auswirkungen:

               

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Begründung:

Die zum Teil sehr drastischen Gebührenerhöhungen sind so kaum zu vermitteln. Unser jetziges Gebührenermittlungssystem befördert den Trend zu flächensparenden Bestattungsarten und Billigangeboten des Marktes, bewirkt Einnahmeausfälle, erhöhte Aufwendungen für die Unterhaltung und eine sinkende Wertigkeit des Friedhofes.

 

Allgemeinheit und Grabstellennutzer sollten angemessen an der Finanzierung des Kulturgutes Friedhof beteiligt sein.

 

An die Einführung der Doppik ist die Chance und das Erfordernis gebunden, dass der Stadtrat seine Entscheidungen verstärkt strategisch ausrichtet und steuerungsrelevante Aussagen trifft. Im Kostendeckungsprinzip sind Subventionen zulässig. Mit der Abkehr einer primär flächenbezogenen Gebührenermittlung wird dem Gleichbehandlungsgebot besser Rechnung getragen.

 

 

Gez. Siegfried Siegel

Vorsitzender des Ordnungsausschusses               

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