Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Der Stadtrat von Wernigerode stimmt dem Vertrag über die Förderung der Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode GmbH zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode GmbH zu.   

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: 

 

Gesamtkosten der Maßnahme und Folgekosten:

 

Bedarf / EUR

2014

2015

2016

2017

2018

Grundbetrag

295.087,76

300.900

300.900

300.900

300.900

Dynamisierungskosten

    5.812,24

11.684,40

  17.676,40

  23.728,32

29.900,09

 

Finanzierung: 2.6.2.01. 5316000 Haushaltsstelle

Reduzieren

Begründung:

Die Philharmonische Kammerorchester Wernigerode GmbH erhält auf der Grundlage des Zuwen­dungsvertrages vom 19.12.2013 vom Land Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2018 eine Förderung in Höhe von jährlich 341.200,00 EUR und zusätzlich eine Förderung für die Dynamisierung der Personalkosten. Die Förderung für die Dynamisierung der Personalkosten muss durch die Gesellschafter der Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode GmbH mindestens in gleicher Höhe gegenfinanziert werden.

Hierzu hat der Landkreis Harz einen entsprechenden Beschluss am 22.01.2014 gefasst. Der konstante Zuschuss des Landkreises Harz beträgt weiterhin 600.000 EUR zuzüglich anteiliger Dynamisierungskosten.


In Abstimmung mit dem Förderverein des Philharmonischen Kammerorchesters als drittem Gesellschafter übernimmt die Stadt Wernigerode neben dem Betrag von 300.900 EUR bis zum Jahre 2018 die im Beschluss genannten Dynamisierungskosten.

 

Die Zuwendungen der Stadt Wernigerode werden in gleichen Raten zum 15.01.; 15.04.; 15.07. und 15.10. jeden Jahres angewiesen.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister 

 

 

Anlage: Zuwendungsvertrag mit dem Land Sachsen-Anhal 

nach oben