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Herr Heinrich erläuterte die Beschlussvorlage. Der Vertrag mit dem Philharmonischen Kammerorchester lief bis zum 31.12.2012 und wurde um ein Jahr verlängert. Zum Jahresende wurde ein neuer Förderungsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (Kultusministerium) und dem Philharmonischen Kammerorchester über 5 Jahre geschlossen. Es wurden ein Festbetrag und ein zusätzlicher Dynamisierungsbetrag für die Personalkosten vereinbart. Die Gesellschafter des Kammerorchesters müssen mindestens den Dynamisierungsbetrag in gleicher Höhe gegenfinanzieren. Die Stadt Wernigerode zahlt jährlich (bis 2018) 300.900 € und den Dynamisierungsanteil. Dieser fällt allerdings höher aus, da die Stadt den Anteil des Fördervereins mit übernommen hat. Der Förderverein kann seinen Anteil zurzeit nicht aufbringen. Die Beschlussvorlage wurde ohne Diskussion dem Stadtrat zur Annahme empfohlen.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

einstimmig

 

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