Herr Kascha erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Radünzel geht auf die offenen Fragen aus dem Ausschuss für Personalangelegenheiten ein. Er bezieht sich dabei auf die Risikoanalyse zur Feuerwehr. Die Risikoanalyse ist im Ratsinformationssystem einsehbar (Folie 119, 123).
Herr Radünzel erläutert die Errechnung der Funktionsstärke einer Wachschicht. Zur Besetzung der 2 Fahrzeuge sind 6 Funktionen notwendig. Unter Beachtung von Urlaub, Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter, Kompensation von Überstunden, ergibt sich ein rechnerischer Bedarf von 17,6 VbE. Es werden somit 18 Stellen benötigt, die auch im Stellenplan vorgesehen sind.
Um die Stellen unmittelbar nachbesetzen zu können, wenn Kollegen aufgrund der Feuerwehrrente frühzeitig in den Ruhestand gehen, wurden 4 zusätzliche Stellen im Stellenplan aufgenommen. Das soll die Dauerbesetzung mit 18 Stellen und 6 Kameraden in einer Wachschicht gewährleisten.
Die Verwaltung bittet darum den Bereich der Feuerwehr aus dem bestehenden Einstellungsstopp herauszulösen, um Neueinstellungen ohne einen erneuten Stadtratsbeschluss vornehmen zu können.
Herr Prof. Dr. Zimmermann fragt, ob die zusätzlichen Stellen im Stellenplan befristet oder unbefristet sind.
Herr Radünzel antwortet, dass die Stellen befristet sind. Die Stellen der Kameraden, die in den vorzeitigen Ruhestand gehen, erhalten einen kw-Vermerk. Sobald die Ruhephase ausläuft, fallen die Stellen aus dem Stellenplan weg.
Sobald alle Tarifbeschäftigten aus dem Bereich Feuerwehr in den Ruhestand gegangen sind, entfallen die Stellen. Es gibt dann im Bereich Feuerwehr ausschließlich Beamtenstellen. Für die Beamten ist die Feuerwehrrente nicht vorgesehen.
Herr Bergmann spricht sich dafür aus den Bereich der Feuerwehr aus dem bestehenden Einstellungsstopp herauszulösen. Seiner Meinung nach ist die Feuerwehr ein wichtiger Bereich der Stadt.
Herr Winkelmann informiert, dass sich auch die CDU-Fraktion dafür ausspricht den Bereich der Feuerwehr aus dem bestehenden Einstellungsstopp herauszulösen.
Herr Kascha stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.