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058/2025 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ausschuss für Personalangelegenheiten
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Vorberatung
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05.06.2025
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.06.2025
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03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.2.6.01.5012000/5022000/5032000
1.2.6.01.5011000
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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X | Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Personalangelegenheiten vom 27.03.2025 wurde zwischen Verwaltung und Ausschussmitgliedern abgestimmt, dass in zukünftigen Sitzungen einzelne Bereiche der Stadtverwaltung bzgl. ihrer Personalbedarfe näher betrachtet und dargestellt werden sollen. Hiernach könnten diese Bereiche dann aus dem Einstellungsstopp herausgenommen werden, sofern die Darstellungen der Stadtverwaltung für den Stadtrat nachvollziehbar sind und der Bereich als unkritisch bewertet wird. In dieser Systematik soll nun mit dem Sachgebiet 32.5 Brand- und Katastrophenschutz begonnen werden.
Am 22.09.2022 wurde der Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr Wernigerode beschlossen. Dieser Brandschutzbedarfsplan wurde durch das Ingenieurbüro Lülf + Sicherheitsberatung GmbH erstellt und der Bedarf gemäß Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt.
Die Erstellung und Fortführung eines Brandschutzbedarfsplans wird in der MindAusrVO-FF LSA geregelt.
„Einheits- und Verbandsgemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 MindAusrVO-FF eine Risikoanalyse zu erstellen und den Brandschutzbedarf zu ermitteln. Dazu heißt es: „Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen sind durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse stellt die Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Risikoanalyse und Brandschutzbedarf sind der Kommunalaufsicht vor dem Beschluss zur fachlichen Stellungnahme zu geben. Die in § 2 bestimmten Mindestanforderungen sind einzuhalten“
Grundsätzliche Aufgabe
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr als Pflichtaufgabe aus § 2 BrSchG LSA:
„(1) Den Gemeinden obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
(2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere
1. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen;
2. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen;
3. vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zutreffen;
4. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und über brandschutzgerechtes Verhalten aufzuklären sowie Brandsicherheitswachen zu stellen
Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen ist, unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann. Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehende Bestimmung nicht begründet.“
Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Sie entspricht der üblichen Größe zur Definition der zeitlichen Anforderung an die Feuerwehr im Rahmen der Bedarfsplanung.
Durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr soll folgende Funktionsbesetzung gewährleistet werden. Beide Wachabteilungen setzen sich im Einsatzdienst mindestens aus Wachabteilungsleiter oder Stellvertreter sowie 5 Einsatzkräften zusammen. Als Erstangriffsfahrzeug wird das HLF 20 mit 4 Funktionen besetzt und, je nach Einsatzstichwort, mit 2 Funktionen auf dem Hubrettungsfahrzeug (Gebäudebrand), Tanklöschfahrzeug (Vegetationsbrand) oder Rüstwagen (Technische Hilfeleistung) ergänzt. Die Alarm- und Ausrückeordnung sieht vor, dass ab den Alarmstichworten Brand mittel (B2) und Technische Hilfeleistung mittel (TH2) die freiwilligen Kräfte der Ortswehr Wernigerode dazu alarmiert werden.
Die derzeitige Funktionsbesetzung der hauptberuflichen Wachbereitschaft erfordert daher einen Gesamtpersonalbedarf von 18 Stellen im Einsatzdienst. Diese sind auf 2 Wachabteilungen aufgeteilt und ermöglichen die Einhaltung der Hilfsfrist gem. Brandschutzgesetz, auch unter Beachtung von Urlaubs-, Weiterbildungs- und Krankheitsabwesenheiten.
Der größte Stellenaufwuchs im Stellenplan 2025 ist im Bereich der Feuerwehr zu verorten, da es hier aufgrund spezieller Regelungen für Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst zu Freistellungen von bis zu 36 Monaten vor dem individuellen Rentenbeginn kommen kann. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jahren einige Feuerwehrbeschäftigte ihren Dienst vorzeitig beenden und unter Aufzehrung des angesparten Wertguthabens in eine Ruhephase wechseln werden. Mit dem Wechsel in die Ruhephase ist es zwingend notwendig die Stellen schnellstmöglich nachzubesetzen, um der Pflichtaufgabe, dem Brandschutz, ordnungsgemäß nachzukommen.
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst mit einer Tätigkeit von mindestens 35 Jahren bei demselben Arbeitgeber haben gemäß Anlage D, D.2, Nr. 4 TVöD Anspruch, vor Vollendung des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen der Regelaltersrente für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten unwiderruflich von der Arbeitsleistung unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses freigestellt zu werden. Im Stellenplan 2025 wurde daher eine zusätzliche Stelle als Schichtleiter/in aufgenommen, um die Aufgabenerfüllung nach dem Beginn der Freistellungsphase weiter zu gewährleisten. Im Jahr 2027 ist der Regelrenteneintritt zu erwarten. Diese Stelle wurde mit einem kw-Vermerk versehen und wird im Jahr 2027 wegfallen. Des Weiteren wurden drei zusätzliche Stellen als Brandmeister/in geschaffen, um die zu erwartenden Renteneintritte in den kommenden Jahren auszugleichen. Diese drei Stellen sind für ausgebildete Brandmeisteranwärter/innen nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes vorgesehen.
Auszug aus dem Stellenplan 2025:
Auszug aus dem Stellenplan 2026:
Um die Pflichtaufgabe gem. BrSchG LSA weiter erfüllen zu können, muss die Verwaltung in der Lage sein, kurzfristige Entscheidungen zu treffen und Neueinstellungen vornehmen zu können.