Herr Mehne geht darauf ein, dass laut der Stellenbeschreibung keine abgeschlossene Berufsausbildung als erforderliche Qualifikation vorausgesetzt wird. Hat derjenige, der eingestellt wird, eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Herr Radünzel informiert, dass die Stelle erst extern ausgeschrieben wird. Es wurde noch kein Bewerber ausgewählt.
Auf Nachfrage von Herrn Mehne zur Befristung antwortet Herr Radünzel, dass es sich bei der Stelle um eine Krankheitsvertretung handelt. Für die Befristung wird ein Zeitraum gewählt, der abhängig vom Krankheitsbild und Rückmeldung der Abwesenheit, realistisch ist. In diesem Fall erfolgt die Befristung wahrscheinlich erst einmal bis zum Jahresende und wird dann gegebenenfalls verlängert.
Herr Winkelmann erinnert daran, dass im nächsten Ausschuss für Personalangelegenheiten am 31.08.2025 der Bereich Bauhof dargestellt und besprochen werden soll. Jetzt ist auch die Rede davon den Bereich Einwohnermeldeamt und Museum zu thematisieren. Er bittet darum im nächsten Personalausschuss, wie besprochen, die Strukturen im Bauhof zu besprechen. Der Bauhof ist ein wichtiges Thema.
Herr Kascha bittet darum die Debatte um die Vorstellung der Bereiche im Ausschuss für Personalangelegenheiten nicht in Verbindung mit der Entscheidung über diese Stelle zu bringen.
Herr Kramer schließt sich der Aussage von Herrn Kascha an. Zudem gibt er zu bedenken, ob die Komplexität des Bauhofes – Größe, Anzahl der Mitarbeiter und Gewerke, freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben – in einer Sitzung des Ausschusses für Personalangelegenheiten anhand einer Präsentation detailliert dargestellt werden kann. Er wirbt dafür einen Termin beim Bauhof vor Ort zu machen.
Frau Eilert äußert ihr Unverständnis darüber, dass über eine befristete Krankheitsvertretung so lange diskutiert wird. Es handelt sich um keine Neueinstellung oder die Schaffung einer neuen Stelle.
Herr Friedrich ergänzt, dass die Stelle wichtig für die Erfüllung der Pflichtaufgaben im Bereich Bauhof ist. Sollte die befristete Nachbesetzung der Stelle abgelehnt werden, muss darüber nachgedacht werden ein Teil der Pflichtaufgaben, beispielsweise den Winterdienst, fremd zu vergeben. Eine Fremdvergabe in diesem Segment ist so gut wie unmöglich bzw. mit hohen Kosten verbunden. Die Stelle ist mittlerweile seit ca. einem halben Jahr unbesetzt. Nach Beschlussfassung muss die Stelle auch erst einmal ausgeschrieben und ein geeigneter Kandidat gefunden werden.
Herr Kascha stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.