Frau Ehelebe (SGL Bauleitplanung) erläutert die Beschlussvorlage. Die Präsentation hängt der Niederschrift an.
Auf Nachfrage von Herrn Uhr-Gruß zur Entwässerung, informiert Frau Eheleben, dass das eines der Belange ist, die im Rahmen der Begründung abgeklärt werden müssen neben beispielsweise Emissionsschutz, Löschwasser. Das Niederschlagswasser im Plangebiet wird über eine bestehende unterirdische Rigole versickert, die um den Standort herum verläuft. Eine ordnungsgemäße Entsorgung des Niederschlagswassers ist damit gewährleistet.
Herr Hellwig fragt, ob die Stadtwerke verpflichtet sind Wasser zu dem Betrieb zu liefern, wenn die Fläche als Baugebiet bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen wird. Das Gebiet ist außerhalb der Ortschaften und die Satzung der Stadtwerke sagt, dass unter bestimmten Bedingungen außerhalb des Ortes nicht versorgt wird.
Frau Ehelebe nimmt die Frage zur Prüfung auf.
Ein Einwohner fragt zur Zulässigkeit von erneuerbaren Energien in dem Gebiet.
Frau Ehelebe antwortet, dass in den textlichen Festsetzungen Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus Solar oder Strahlungsenergie oder Windenergie zulässig sind.
Die anwesenden Einwohner sprechen sich gegen ein Windrad in Minsleben aus.
Herr Hellwig informiert, dass Windenergie nicht Teil des Bebauungsplanes sein sollte. In Minsleben wurde ein Plan vorgestellt, der aufzeigt wo Windenergie in Wernigerode und Umgebung zulässig ist. In Minsleben kommt nur ein Stück in Richtung Heudeber in Frage. Das Stück ist so klein, dass dort niemand ein Windrad bauen würde. Herr Hellwig bittet um Beachtung.
Frau Eheleben nimmt den Hinweis zur Prüfung auf.
Weiterhin informiert Frau Ehelebe, dass mit der Beschlussvorlage die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen wird. Der betroffenen Öffentlichkeit wird zum Bebauungsplanvorentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung von 30 Tagen gegeben. Die Auslegung der Unterlagen wird im Amtsblatt bekannt gegeben. Über das Beteiligungsportal der Stadt Wernigerode kann man auch digital über die Internetseite eine Stellungnahme abgeben. Dort besteht die Möglichkeit sich gegen ein mögliches Windrad auszusprechen.
Herr Hellwig stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.