Herr Kascha führt in das Thema „Personalbetrachtung Feuerwehr – Ausnahme zum Einstellungsstopp“ mit Vorlage Nr. 058/2025 ein. Er erläutert, dass der Bereich näher betrachtet wurde und es sein Wunsch sei, ihn zum Zweck der Arbeitserleichterung aus dem Einstellungsstopp herauszulösen. Er erhofft sich dadurch effizienter arbeiten zu können.
Frau Tauche wird das Wort erteilt. Sie erklärt, dass im Jahre 2022 eine Brandschutzbedarfsplanung aufgestellt wurde, die besagt, dass wir einen Gesamtpersonalbedarf von 18 Stellen im Einsatzdienst haben. Das größte Manko in der Feuerwehr sei zudem die Tatsache, dass wir noch zu viele Beschäftigte haben, daher sollen die Stellen, die nachbesetzt werden, verbeamtet werden. Sie erläutert weiter, dass die Beschäftigten im Feuerwehrtechnischen Dienst, wenn sie mindestens 35 Jahre beim gleichen Arbeitgeber tätig gewesen sind, eine Freistellungsphase vor der Rente in Anspruch nehmen können. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten. Zu diesem Zweck wird ein Wertguthaben gebildet. Ein Kollege sei bereits zum 01.01.2025 in diese Freistellungsphase gegangen, bleibt aber trotzdem bis zum 28.02.2027 im Stellenplan enthalten, obwohl die Stelle schon nachbesetzt werden muss. Daraus ergibt sich ein Stellenzuwachs in dem Bereich. Man wisse zudem jetzt schon, dass in den nächsten zwei Jahren drei weitere Kollegen die Freistellungsphase vor der Rente in Anspruch nehmen werden, es sei nur noch nicht klar, wann. Aus diesem Grund wurden in den Stellenplan für 2025 bereits drei weitere Stellen aufgenommen. Des Weiteren befinden sich seit dem 01.04.2025 zwei Brandmeisteranwärter in Ausbildung, am 01.10. beginnt der dritte. Damit die Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung direkt ins Dienstverhältnis übernommen werden können, liegt dem Personalausschuss heute die Vorlage über die Herauslösung des Bereiches Feuerwehr aus dem Einstellungsstopp vor.
Herr Treuthardt ergreift das Wort und erklärt, dass man gem. Brandschutzgesetz innerhalb von 12 Minuten am Einsatzort eintreffen soll (§ 2 Abs. 2 S. 2 BrSchG LSA). Es besteht ein Tagesdienst von sechs Leuten, wobei die Schicht durch neun Leute besetzt ist. Durch Mehrstunden, Lehrgänge und Krankheiten sind jedoch immer nur sechs Personen vor Ort. Damit es in Zukunft weiter so laufen kann und die Feuerwehr einsatzfähig bleibt sei es wichtig, dass die drei Stellen nachbesetzt werden.
Herr Zimmermann gibt an, dass er beim Lesen zunächst auf 12 Stellen kommt, also zwei Mal die Einsatzabteilung. Er fragt sich, wie die 18 Stellen zustande kommen.
Herr Treuthardt erläutert, dass es zwei Schichten gibt, die im 24 Stunden Dienst arbeiten. Dazu sind 9 Personen vorgesehen, darunter zwei Schichtführer, die sich gegenseitig vertreten. Von diesen 9 Personen, sollen immer mindestens 6 im Dienst sein. Da die Einsatzkräfte 48 Stunden pro Woche arbeiten, sammeln sich einige Mehrstunden an, die ausgeglichen werden müssen, dazu kommen Dienstausfälle aus anderen Gründen. Dadurch ergibt sich eine Stärke von 6 Personen pro Schicht. Diese werde benötigt, um im Einsatz tätig sein zu können.
Frau Münzberg führt weiterhin aus, dass pro Schicht 9 Einsatzkräfte vorgesehen sind. Tatsachlich anwesend auf der Wache sind hingegen immer 6 Einsatzkräfte. Die anderen 3 haben z. B. Urlaub.
6 Einsatzkräfte sind die Mindeststärke, die pro Schicht vorgehalten werden muss, um alle notwendigen Funktionen abzudecken. Daher müssen mindestens 3 Personen überplanmäßig vorhanden sein, um Ausfälle von Einsatzkräften aus verschiedenen Gründen ausgleichen zu können.
Herr Kramer weist darauf hin, dass bereits mit dem alten Stadtrat im Jahre 2022 ein Beschluss gefasst wurde, der die Risikoanalyse und Bedarfsplanung bestätigt und beschlossen hat. Es handle sich hier lediglich um eine Aktualisierung, die Beschlussvorlage basiere auf der Risikoanalyse und den gleichen Zahlen.
Herr Stechhahn gibt wieder, dass gesagt wurde, die Einsatzkräfte seien mit dem Abbau von Überstunden beschäftigt und erkundigt sich, ob es eine Art Durchschnittsüberstundenkonto gäbe und wie hoch diese ungefähr sind.
Herr Treuthardt erklärt, dass durch z. B. Lehrgänge und Krankheitsvertretung einiges an Überstunden angesammelt wird. Man sei jedoch versucht, über das Jahr so viele Überstunden abzugelten, dass man am Ende bei Null herauskommt.
Herr Schatz fragt, ob es sich bei der Ausnahme vom Einstellungsstopp nur um die Einsatzkräfte handle. Aus seiner Sicht würde eine Befreiung des gesamten Bereiches bedeuten, dass auch die Verwaltungsmitarbeiter davon umfasst wären. Als Beispiel nennt er die Einstellung eines Verwaltungsfachangestellten im Bereich Feuerwehr und den anschließenden Wechsel in einen anderen Bereich der Verwaltung.
Herr Treuthardt versichert, dass sich die Vorlage nur auf die Einsatzkräfte bezieht.
Herr Schatz bittet, dies so im Protokoll festzuhalten.
Frau Tauche fügt hinzu, dass die Nachbesetzung auch nur entsprechend dem Stellenplan vollzogen wird.
Herr Winkelmann merkt an, dass ihnen viel an der Feuerwehr liege, hinterfragt jedoch die Sinnhaftigkeit hinter der Ausstellung dieses „Blanko-Schecks“. Er ist besorgt, dass der Ausschuss dann keine Informationen mehr erhalten würde, was sowohl er als auch seine Fraktion nicht gutheißen.
Herr Kascha erläutert, dass sich in den letzten Debatten immer darauf verständigt und überlegt wurde, wie man bestimmte Bereiche verschlanken kann, in denen wenig Diskussionsbedarf besteht, damit man keine Extrarunde durch die Ausschüsse mehr drehen müsste. Damit könne man mit dem Zwang, freie Stellen schnell nachzubesetzen besser umgehen und die Suche nach neuen Mitarbeitern beschleunigen. Er habe die Gespräche immer so verstanden, dass man sich bei bestimmten, unstrittigen Bereichen vorstellen könnte, sich darüber zu unterhalten. Herr Kascha zeigt Verständnis für die Bedenken, möchte aber unbedingt dafür werben, auch vor dem Hintergrund, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe handelt und die Verfahren für die Kolleginnen und Kollegen sehr aufwändig sind. Bereiche, in denen die Stellenmenge und Aufgaben keine Fragen lassen, soll wieder schneller und effizienter nachbesetzt werden können.
Herr Winkelmann behauptet, dass es ja so schwer nicht sei und man bei frühzeitigem Wissen über den Renteneintritt der Kollegen bis zu dem Zeitpunkt alles vorbereiten könne.
Herr Kramer meldet sich zu Wort und möchte nochmals auf die Methode eingehen. Man wolle sich im Ausschuss gar nicht über die Einstellung von Personen unterhalten, sondern über die Wahrnehmung der Aufgabe. Dies sei auch heute das Thema zur Feuerwehr, da die Aufgaben weiter wahrgenommen und möglichst zügig nachbesetzt werden soll. Dies heiße nicht, dass keine Informationen mehr fließen. Bei einer entsprechenden Nachbesetzung käme die Stelle trotzdem noch in den Hauptausschuss und in den Stadtrat. Man wolle lediglich schnell reagieren und Stellen ausschreiben können, wenn man sich über den Personalansatz, so wie er im Stellenplan angegeben ist, einig ist. Die Einstellung der Person bleibt im Hauptausschuss und im Stadtrat mitbestimmungspflichtig, je nach Entgeltgruppe. Man bezwecke nicht, die Informationen zu blockieren, sondern einfach nur schneller handlungsfähig zu sein zu einem Aufgabengebiet, bei dem sich der Rat einig ist, dass dessen Aufgaben mit der entsprechenden Personalstärke weitergeführt werden sollen.
Herr Boks gibt an, Herrn Winkelmann zu verstehen, merkt aber auch an, dass sich grundsätzlich alle einig über den Personaleinsatz von 18 Einsatzkräften sind. Er verstehe die Situation so, dass die Verwaltung im Rahmen der im Stellenplan festgelegten Kontingenz flexibel und schnell handeln können möchte. Die Situation könne sich nur dann ändern, wenn man irgendwann der Auffassung wäre, dass aufgrund neuer Erkenntnisse Änderungen am Stellenplan vorzunehmen sind. Ansonsten bestehe in der Sache überhaupt kein Diskussionsbedarf. Zusätzlich könne die Stelle jederzeit abgelehnt werden, wenn über die Person diskutiert wird. Er ist der Meinung, dass man sich mit diesen Dingen, die eher Automatismen sind, nicht allzu sehr beschäftigen sollte. Die Feuerwehr sei das beste Beispiel, da man hier nach gesetzlichen Vorgaben handeln müsse und daher eigentlich kein Erörterungsbedarf bestehen sollte. Er äußert sein Unverständnis für Diskussionen in diesen Belangen.
Frau Münzberg erklärt, es könne passieren, dass Kollegen beispielsweise im August sagen, dass sie ab September zu Hause bleiben. Daraus ergibt sich ein Problem für die Mindeststärke der Schichten. Durch die Entnahme der Feuerwehr aus dem Einstellungsstopp sollen solche Situationen entschärft werden.
Herr Dunkel äußert, dass er noch recht neu sei und fragt, wie im Falle einer Zustimmung die Informationskultur aussähe. Er empfindet die aktuelle Situation im Hinblick auf Vertrauen und Transparenz als ideal, er könne sich jederzeit über die Hintergründe informieren. Er erkundigt sich, ob der Informationsfluss immer noch genauso da sein würde oder ob Einstellungen erfolgen würden, ohne dass sie wüssten, was der Hintergrund ist.
Herr Kascha erklärt, dass die Stellen im Stellenplan weiter vorgehalten würden, dem Stadtrat wäre es dabei jederzeit möglich, den Stellenplan anzupassen. Eine zusätzliche Befassung im Personalausschuss würde entfallen, bei der Einstellung der Person bleibt die Vertretung jedoch mitwirkungspflichtig. Nach wie vor würde es für jede einzelne Person eine Beschlussvorlage geben, wenn die entsprechende Entgeltgruppe berührt wird. Dann würde es auch im Hauptausschuss eine Beschlussvorlage geben.
Herr Dunkel erkundigt sich erneut, ob die Informationen dem Personalausschuss nach wie vor zugetragen würden.
Herr Kramer erläutert, dass die Stellen sowieso über die Kanäle der Stadt beworben werden würden. In diesem Zuge würde es sich anbieten, auch beim nächsten Ausschuss darüber zu informieren.
Herr Winkelmann fragt, ob es nur um die Flexibilität der Ausschreibung gehe.
Herr Kascha bestätigt dies.
Herr Storm fragt, ob die Beschlussvorlage noch geändert wird.
Herr Kascha erkundigt sich weshalb, da sie doch genau das aussage, was gewollt ist.
Herr Storm erklärt, dass man sie inhaltlich so anpassen könne, dass ersichtlich ist, dass es alleinig um die Flexibilität geht.
Herr Kascha schlägt vor, die Information zu Protokoll zu nehmen.
Herr Boks ergänzt, dass es sich aus der Gesamtsystematik ergibt, da sie immer konkret über die Nachbesetzungen sprechen, wenn es um die Person geht. Im Zweifel wird bei Ablehnung der Person auch die Stelle bzw. dessen Nachbesetzung abgelehnt. Jetzt soll der Verwaltung die Gelegenheit gegeben werden ein Stück weit freier zu agieren. Es sollten keine Extrarunden gedreht werden, um über das Grundsätzliche zu diskutieren. Die Frage, ob es die 18. Stelle noch geben muss oder nicht, stellt sich nicht, da sie im Stellenplan vorgesehen und gesetzlich vorgeschrieben ist. Er empfindet die Beschlussvorlage als eindeutig.
Es gibt keine weiteren Fragen, Herr Kascha stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung: