Frau Tauche erläutert die Beschlussvorlage zur unbefristeten Nachbesetzung der Stelle „Sachbearbeitung Verwaltung und Versicherungen“. Aufgrund des Renteneintritts der bisherigen Stelleninhaberin zum Jahresende 2025 soll die Stelle ab dem 01.01.2026 unbefristet nachbesetzt werden. In diesem Zuge soll die Stelle, analog des Stellenplans 2025, aufgewertet werden. Begründet wird dies damit, dass eine Kollegin im Rechtsamt zu ihrer bisherigen Tätigkeit als Sachbearbeiterin für Versicherungen noch die Aufgaben der Compliance- und Datenschutzbeauftragten übernommen hat. Aufgrund dessen sollen Teile der Versicherungsangelegenheiten auf die Stelle „SB Verwaltung und Versicherungen“ ausgegliedert werden.
Herr Stechhahn fragt, ob eine Umverteilung der Aufgaben grundsätzlich möglich wäre. Er sieht im Bereich der Vollstreckung freie Kapazitäten, da die Gemeinden die GEZ-Gebühren zukünftig nicht mehr eintreiben müssen.
Herr Kascha weist darauf hin, dass es sich hierbei um Vollstreckungsmaßnahmen handelt, die einen anderen Bereich der Verwaltung betreffen. Der genaue Umfang kann momentan nicht beziffert werden.
Frau Tauche merkt an, dass der Bereich Vollstreckung bereits durch den zeitnahen Weggang einer langjährigen Kollegin beeinträchtigt ist.
Herr Dunkel fragt, ob es Überlegungen gab, Personal aus anderen Abteilungen umzusetzen.
Frau Tauche erwidert, dass die Stelle intern mit einer ausgelernten Auszubildenden besetzt werden soll. Hierfür steht eine Auszubildende zur Verfügung, die im August dieses Jahres ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abschließen wird.
Herr Sciborski ergänzt die Bemerkungen von Herrn Stechhahn zur GEZ-Gebühreneintreibung. Er bezieht sich auf eine vergangene Ausschusssitzung, in der dieses Thema bereits behandelt wurde. Des Weiteren zitiert er einen MDR-Beitrag. Demzufolge stünden den Gemeinden durch den Wegfall dieser Aufgabe 16 Stunden zur Verfügung, die dann anders eingesetzt werden könnten.
Herr Kascha betont noch einmal, dass er hierzu keine genauen Angaben machen kann. Diese werden bis zur nächsten Hauptausschusssitzung nachgeliefert.
Herr Zimmermann stellt Fragen zur Stellenbeschreibung. Er fragt nach dem Unterschied zwischen einfachen und schwierigen Projekten und möchte Beispiele genannt bekommen.
Frau Tauche antwortet, dass es sich bei der Mitwirkung an der Fortschreibung des Personalkonzepts um ein schwieriges Projekt handelt.
Herr Zimmermann fragt, was unter einem einfachen Projekt zu verstehen ist.
Herr Kascha und Frau Tauche werden ein Beispiel im Hauptausschuss nachliefern.
Herr Dunkel fragt nach dem internen Besetzungsprozess und nach anderen möglichen Stellenbesetzungen durch Umsetzung von bereits vorhandenem Personal sowie nach möglichen Optimierungsoptionen bzw. freien Ressourcen durch Digitalisierung von Prozessen.
Frau Tauche antwortet, dass bevor Stellen extern ausgeschrieben werden, geprüft wird, ob eine Stelle intern nachbesetzt werden kann. Die Übernahme von Auszubildenden wird angestrebt. Bei einem Notendurchschnitt von 8,5 Notenpunkten wird den Auszubildenden ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten. Hierfür müssen sinnvolle Aufgaben vorliegen, die von den Auszubildenden übernommen werden können. In diesem Fall wird eine Auszubildende im August dieses Jahres fertig und kann die freiwerdende Stelle übernehmen. Auf eine interne Stellenausschreibung kann in diesem Fall verzichtet werden.
Herr Dunkel weist jedoch darauf hin, dass nicht nur gute Auszubildende übernommen werden sollen. Es muss auch Arbeit vorhanden sein. Aufgrund der Finanzlage der Stadt Wernigerode sollte kritisch geprüft werden, ob eine Besetzung erforderlich ist. Aus seiner Sicht wurde die Situation so beschrieben, dass Auszubildende automatisch ab 8,5 Notenpunkten übernommen werden.
Frau Tauche antwortet, dass sich dies konkret auf eine Stelle beziehe. Gemäß des Stellenplans soll eine Stelle nachbesetzt werden.
Herr Kramer stellt klar, dass es sich um eine Grundsatzfrage handelt: Soll die Stelle „Sachbearbeiter/in Verwaltung und Versicherung“ besetzt werden oder nicht? Wer diese Stelle ausübt, ist nebensächlich.
Herr Boks teilt die Auffassung von Herrn Dunkel nicht. Er stellt jedoch klar, dass, wenn Aufgaben in einer anderen Abteilung wegfallen, geprüft werden muss, ob die freien Kapazitäten anderweitig genutzt werden können. Als Beispiel nennt Herr Boks die 16 Stunden, die durch den Wegfall der GEZ-Vollstreckung frei geworden sind.
Des Weiteren sagt Herr Boks, dass Herr Dunkel die 39 Wochenstunden für diese Stelle infrage stellt. Auch diese Meinung teilt Herr Boks nicht, sie ist jedoch legitim und muss beantwortet werden. Herr Boks ist der Meinung, dass durch KI und Digitalisierung vieles optimiert werden kann, was jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Herr Kascha stimmt zu, dass es sich nicht um sinnfreie Nachfragen handelt, die beantwortet werden müssen. Im nächsten Hauptausschuss wird eine Aussage zur Stundenanzahl der GEZ-Vollstreckung getroffen.
Herr Kascha fügt hinzu, dass die Umsetzung der Digitalisierung und die Etablierung von KI ein langwieriger Prozess sind, der schrittweise erfolgt. Hier gibt es jedoch noch keine greifbaren Zahlen oder Erkenntnisse darüber, inwieweit dadurch Personal eingespart werden kann. Der Fokus liegt aktuell auf dieser Stelle und den damit verbundenen Aufgaben.
Herr Boks hat noch eine Verständnisfrage. Er fragt, ob es sich bei der Übernahme von Auszubildenden um einen tariflichen Anspruch handelt.
Frau Tauche bejaht diese Frage.
Herr Boks antwortet, dass die Auszubildenden somit einen durchsetzbaren Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben. Folglich werden die Auszubildenden innerhalb der Verwaltung weiterbeschäftigt. Es sei daher sinnvoller, die Auszubildenden gleich auf einer vakanten Stelle einzustellen, anstatt sie zusätzlich zu beschäftigen. Herr Boks versteht die Erwägungen der Vorredner, allerdings ist es an dieser Stelle nicht erforderlich, eine Debatte zu führen.
Herr Schatz äußert sich dahingehend, dass es sich hierbei um eine typische Stelle handelt, bei der er sich nicht zutraut, einzuschätzen, ob diese sinnvoll ist oder nicht.
Er folgt dem Oberbürgermeister in dem Sinne, dass bestimmte Regularien wie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder Compliance-Beauftragten umgesetzt werden müssen. Er verweist darauf, dass es hohe Strafen gibt, wenn diese Dinge nicht oder falsch umgesetzt werden.
Bedenken äußert Herr Schatz auch mit Blick auf die Landesebene, da sich die Eingruppierung im oberen Niveau ansiedelt. Er hält es für fragwürdig, eine ausgelernte Auszubildende auf eine Stelle mit der Entgeltgruppe 8 zu setzen. Insgesamt findet er es nicht nachvollziehbar, dass Stellen höher bewertet werden. Er befürchtet, dass es bald keine normalen Sachbearbeiterstellen mehr geben wird.
Er bittet darum, diesen Sachverhalt der Stellenbewertung mit der Entgeltgruppe 8 in einem gesonderten Tagesordnungspunkt nochmals zu erläutern. Er hält es für fragwürdig, eine Berufsanfängerin in dieser Entgeltgruppe einzustellen.
Frau Tauche antwortet, dass es diese Stelle bereits im Stellenplan 2025 gibt. Hier wurde die umgewandelte Stelle mit der Entgeltgruppe 9a ausgewiesen. Durch die Aktualisierung der Stellenbeschreibung und die endgültige Festsetzung des Aufgabenzuschnitts konnte die Stellenbewertung bereits nach unten angepasst werden.
Herr Storm fragt, wie viele Mitarbeiter in diesem Jahr in Rente gehen und wie viele Auszubildende ihre Ausbildung abschließen werden.
Frau Tauche antwortet, dass es in diesem Jahr nur eine Auszubildende gibt, die ihre Ausbildung beendet.
Herr Storm fragt nach dem Ergebnis.
Frau Tauche antwortet, dass es über 8,5 Notenpunkte sind.
Herr Storm fragt erneut, wie viele Mitarbeiter in diesem Jahr in Rente gehen.
Frau Tauche antwortet, dass sie die genauen Zahlen jetzt nicht nennen kann. Die Stelle, um die es jetzt geht, wird zum 01.01.2026 frei, da die Stelleninhaberin eine Altersrente in Anspruch nehmen wird. Es gibt allerdings noch mehr Stellen, die frei werden.
Herr Storm fragt, ob die anderen freiwerdenden Stellen ebenfalls besetzt werden sollen.
Frau Tauche antwortet, dass dies in diesem Ausschuss besprochen wird.
Herr Storm fragt, ob die anderen Stellen besetzt werden sollen oder ob diese ggf. unbesetzt bleiben sollen.
Frau Tauche antwortet, dass bereits während der Stellenplanung geprüft wird, ob der Stelleninhaber zeitnah in Rente geht und die Stelle dann nachbesetzt werden muss. Sollte man zu dem Entschluss kommen, die Stelle nicht nachzubesetzen, wird im Stellenplan ein kw-Vermerk angebracht. Enthält der Stellenplan keinen solchen Vermerk, wird die Nachbesetzung hier besprochen.
Herr Dunkel stellt die Frage nach der Bewertung der Auszubildenden. Er fragt, ob es automatisch ist, Auszubildende mit 8,5 Notenpunkten zu übernehmen, oder ob es hierfür eine Grundlage gibt (z. B. Gesetz, Ratsbeschluss). Eine solche Weiterbeschäftigungsverpflichtung ist Herrn Dunkel aus seinen Ausbildungsverträgen nicht bekannt.
Herr Boks antwortet, dass in diesem Fall der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst greift.
Frau Tauche ergänzt, dass es eine tarifvertragliche Regelung gibt, die die Weiterbeschäftigung von Auszubildenden vorsieht.
Herr Dunkel fragt, ob es sich dabei um eine Soll- oder eine Muss-Regelung handelt.
Frau Tauche antwortet, dass Auszubildende weiterbeschäftigt werden sollen.
Herr Dunkel sagt, dass man einen Ausbildungsvertrag mit einem konkreten Enddatum schließt. Er möchte wissen, ob die Übernahme von Auszubildenden zwingend vorgeschrieben ist.
Frau Tauche erklärt noch einmal, dass es eine entsprechende tarifvertragliche Regelung gibt. Im Ausbildungsvertrag muss die Weiterbeschäftigung daher nicht geregelt werden. Sofern ein dienstlicher oder betrieblicher Bedarf besteht, d. h. freie Stellen zur Verfügung stehen, werden Auszubildende übernommen.
Herr Dunkel möchte wissen, welche rechtlichen Konsequenzen entstehen, wenn ein Arbeitgeber sich diese Weiterbeschäftigung nicht leisten kann.
Herr Boks antwortet, dass es einen einklagbaren Anspruch gäbe.
Frau Tauche ergänzt, dass in diesem Fall die Nicht-Weiterbeschäftigung begründet werden müsste.
Herr Boks hält viele Überlegungen für legitim. Dennoch verweist er darauf, dass nicht alles in Frage gestellt werden kann, wenn die Verwaltung gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen umsetzt. In diesem Fall ist es unstrittig, dass es einen Tarifvertrag gibt, der die Weiterbeschäftigung klar regelt. Er hält es für nicht zielführend Standards in Frage zu stellen und damit den Personalausschuss zu belasten. Die Fragestellung von Herrn Schatz, warum die Stelle höherbewertet ist, wurde auch schon beantwortet, sodass festgestellt werden konnte, dass es sich eher um eine nach unten korrigierte Bewertung handelt. Folglich dürften alle Fragestellungen und Überlegungen geklärt sein, sodass dieser Sachverhalt eindeutig ist.
Herr Kascha stellt klar, dass es auch sein Anspruch als Arbeitgeber ist, gute Auszubildende zu übernehmen und ihnen eine Perspektive zu bieten.
Herr Stechhahn stellt eine Frage zur Dauer arbeitsvertraglichen Probezeit im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis.
Frau Tauche stellt klar, dass es hierfür ebenfalls eine tarifvertragliche Regelung gibt, sodass keine Probezeit festgesetzt wird. Schließlich hat man drei Jahre Zeit, den Auszubildenden kennenzulernen, weshalb die Tarifvertragsparteien auf eine erneute Probezeit verzichtet haben. Bei der Einstellung eines externen Mitarbeiters würde die Probezeit hingegen nur sechs Monate betragen.
Herr Kramer ergänzt, dass die Stadt Wernigerode diesen Vorschlag zur Stellenbesetzung nicht machen würde, wenn sie nicht von der Auszubildenden überzeugt wäre.
Herr Boks hinterfragt die Diskussion und stellt klar, dass es sich bei über 600 Mitarbeitern um eine einzige Auszubildende handelt, die in diesem Jahr fertig wird. Als Arbeitgeber sollte man sich doch freuen und eine Weiterbeschäftigung anstreben.
Es gibt verschiedene Zwischenrufe, dass der Einsatz auch an anderer Stelle erfolgen kann und nicht zwingend auf dieser Stelle.
Herr Dunkel möchte klarstellen, dass er nur ruhigen Gewissens einer Vorlage zustimmen kann, wenn das Verständnis dafür da ist. Der juristische Hintergrund, wie bei Herrn Boks, liegt nicht bei allen vor.
Herr Schatz schlägt vor, zukünftig in den Vorlagen auf tarifvertragliche Regelungen hinzuweisen. In diesem Fall war es § 16a TVAöD.
Herr Boks fügt hinzu, dass man dann aber auch nachlesen müsse.
Herr Winkelmann stellt fest, dass der Auszubildende auch dann auf einer anderen Stelle übernommen wird, wenn dieser Stelle nicht zugestimmt wird – wenn auch nicht zwingend mit dieser Eingruppierung.
Herr Kascha möchte zur Abstimmung kommen und versichert, dass der Stundenumfang von 18 Stunden pro Monat GEZ-Vollstreckung im Hauptausschuss nachgeliefert wird.
Herr Kascha stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung: