Frau Tauche trägt vor, dass es sich in dieser Beschlussvorlage 030/ 2025 um eine Einstellung in dem Bereich der Schierker Feuersteinarena handelt. Es soll eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, befristet für 20 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 4 eingestellt werden. Die Kollegin ist bereits seit 25.11.2024 erkrankt und hat der Personalabteilung Ende Februar 2025 mitgeteilt, dass sie eine EU-Rente beantragt hat und nicht wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren wird.
Für die Sommersaison werden 56 Arbeitsstunden pro Woche und in der Wintersaison 60 Arbeitsstunden benötigt. Diese müssen zwingend so eingeplant werden um die Kassentätigkeit abzudecken. Die Arena hat an 6 bis 7 Tagen geöffnet und aus arbeitsrechtlichen Gründen (vorgeschriebene Ruhetage, krank und Urlaub) muss die Dienstaufteilung auf 3 Personen erfolgen. Die letzte Wintersaison wurde nur geschafft, weil alle Mitarbeitenden mitgeholfen haben. Es wurden Mehrarbeit und Überstunden geleistet und auch externe Dienstleistern wurden benötigt. Dies erwies sich aber als schwierig.
Herr Schatz fragt, wie die Befristung in den Arbeitsverträgen geregelt ist.
Frau Tauche antwortet, dass es sich um eine Sachgrundbefristung handelt. Es wird auch der Name der zu vertretenden Person benannt und es gibt auch ein Datum „längstens befristet bis“. Die Situation wird regelmäßig geprüft, ob der Grund noch vorliegt und dann ggf. auch verlängert.
Herr Storm fragt, wie lange der Arbeitsvertrag befristet wird.
Frau Tauche antwortet, dass es in diesem Fall über die Sommersaison befristet werden soll und dann wird nochmals geprüft.
Herr Storm gibt den Hinweis, dass nur dreimal eine Befristung erfolgen kann.
Hier widerspricht Frau Tauche. Es handelt sich um eine Sachgrundbefristung und in diesem Fall kann so lange befristet werden wie der Sachgrund vorliegt. Liegt kein Sachgrund für eine Befristung vor, dann kann eine Befristung nur für maximal zwei Jahre erfolgen.
Herr Winkelmann gibt den Hinweis, dass gerade in der Arena besonders genau geschaut werden sollte, da sich dort in zwei Jahren die Gesamtsituation ändert.
Herr Kascha fragt nach weiteren Wortmeldungen.
Herr Dunkel merkt an, dass in der Beschlussvorlage steht, dass die Sommersaison in der Arena nicht ohne die zweite Kassenkraft durchgeführt werden kann. Wie verhält sich das mit diesen Stellen.
Frau Tauche führt aus, dass es sich bei der einen Stelle um eine geteilte Stelle handelt, 20 h arbeitet der Mitarbeiter an der Kasse und die restliche Zeit ist er mit anderweitigen Aufgaben betraut.
Frau Lisowski erklärt, dass mit drei Kassenkräften zu je 20 h die Kassenzeiten gerade so abgedeckt werden können und dann auch der Urlaub und ggf. Krankheit mitberücksichtigt ist.
Herr Dunkel fragt nochmal nach, ob auch am Wochenende geöffnet ist.
Dies wird durch Frau Lisowski bejaht.
Herr Kascha bittet jetzt um die Abstimmung.