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Herr Kramer geht auf die Deckungsquelle ein. In der Vergangenheit wurden die Grundvoraussetzungen für den Digitalpakt geschaffen und die Verkabelung in den Schulgebäuden sichergestellt. Diese Investition stellt auch die Deckungsquelle für die Beschaffung der digitalen Endgeräte dar. Bei der Verkabelung der Schulgebäude wurde Geld gespart.

 

Frau Lisowski ergänzt, dass die Grundlage für den Digitalpakt geschaffen wurde und in alle Schulen WLAN zur Verfügung steht. Somit können digitale Endgeräte auch endlich genutzt werden. Je nach Angebot können für die Schulen 11 oder 12 digitale Tafeln beschafft werden.

 

Herr Boks fragt, ob die Umstellung der Verwendung der Fördermittel unproblematisch ist. Ist der Geltungszeitraum für den Digitalpakt nicht bereits abgelaufen?

 

Herr Kramer antwortet, dass bis 31.03.2025 der Verwendungsnachweis erfolgen muss, weswegen die Entscheidung jetzt getroffen werden muss.

80 Prozent der Fördermittel müssen in die Gebäudesubstanz, 20 Prozent können in mobile Endgeräte oder digitale Tafeln fließen. Die Stadt Wernigerode ist noch in dem Rahmen von 20 Prozent für die mobilen Endgeräte.

 

Frau Lisowski ergänzt, dass das Vorgehen mit dem Fördermittelgeber abgesprochen ist.

 

Herr Kramer stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.1.1.01/0200.7831000 in Höhe von 35.600 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

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