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Beratungsfolge

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Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.1.1.01/0200.7831000 in Höhe von 35.600 €.

              

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 2.1.1.01/0200.7831000 Betriebs-und Geschäftsausstattungen ab 1.000 €

 

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

35.600,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

              

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Begründung:

Das Förderprogramm Digitalpakt wurde aufgelegt, um in den Schulen eine entsprechend benötigte digitale Infrastruktur zu schaffen sowie digitale Endgeräte zu kaufen. Das Förderprogramm wird mit 90 Prozent der Gesamtkosten unterstützt.

 

In den Grundschulen in Wernigerode wurde die Herstellung der digitalen Infrastruktur im Sommer 2024 abgeschlossen. r die Herstellung der digitalen Infrastruktur wurden weniger finanzielle Mittel aufgewendet, als ursprünglich geplant. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber, könnten die noch vorhandenen finanziellen Mittel für die Anschaffung zusätzlicher digitaler Endgeräte genutzt werden, da die Summe der zu tätigenden Anschaffungen nicht die vorgeschriebenen 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens aller Schulen des Schulträgers überschreitet.

 

Um die der Stadt Wernigerode zustehende Fördermittelsumme maximal auszuschöpfen, könnten mittels einer überplanmäßigen Ausgabe weitere digitale Endgeräte angeschafft werden. Der Bewilligungszeitraum, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der Auszahlungsantrag beim Fördermittelgeber gestellt sein, endet für dieses Förderprogramm am 31.03.2025. Aufgrund längerer Lieferzeiten ist eine schnellstmögliche Bestellung der digitalen Endgeräte notwendig. Mit den vorhandenen Mitteln sowie dieser überplanmäßigen Ausgabe könnten je nach Kostenangebot 11 oder 12 digitale Tafeln angeschafft werden.

 

Die Deckung erfolgt über die Minderausgaben in den Haushaltsstellen 2.1.1.01/1222.7851000 noch verfügbar 21.250 € und 2.1.1.01/1223.7851000 noch verfügbar 16.550 €. Aus der Haushaltsstelle 2.1.1.01/1222.7851000 werden 20.000 € und aus der Haushaltsstelle 2.1.1.01/1223.7851000 16.500 € benötigt.

             

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Kascha

Oberbürgermeister              

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