Frau Köhler gibt eine kurze Einführung in die Vorlage 064/2024. Sie erläutert, dass die Richtlinie zur Förderung Sozialer Arbeit mit Senioren und Menschen mit Behinderung in der Stadt Wernigerode an aktuelle Standards angepasst wurde, sie wurde das letzte Mal im Jahr 2011 überarbeitet. Es konnte keine Synopse erstellt werden, da die neue Richtlinie im Rahmen der Vereinheitlichung in Anlehnung an die Richtlinie aus dem Bereich Schule/Kultur/Sport erstellt wurde. Es wurden geringfügige Anpassungen bei den Pauschalen vorgenommen, bei Bildungsveranstaltungen wurde von 2,50 € auf 3,00 € erhöht, bei Veranstaltung der Geselligkeit wurde von 3,00 € auf 4,00 € erhöht.
Frau Angelov informiert, dass hierzu ein Änderungsantrag von ihr und Herrn Schatz vorliegt. Da sie als Ausschussvorsitzende nicht dazu sprechen kann, bittet sie Herrn Schatz, sich dazu zu äußern.
Herr Schatz erläutert den Änderungsantrag. Dieser beinhaltet, dass als politisches Ziel für die Förderung von Projekten aus dieser Richtlinie jährlich 20.000,00 € bereitgestellt werden sollen.
Herr Dorff und Frau Köhler begrüßen diesen Vorschlag, jedoch gibt Herr Dorff zu bedenken, dass die entsprechende Summe im Haushalt der Stadt dann an anderer Stelle wieder eingespart werden muss.
Frau Barner sagt, sie würde auf jeden Fall auch diese politische Willensbekundung mittragen, äußert aber im Hinblick auf das Haushaltskonsolidierungskonzept Zweifel am Sinn einer Diskussion hierüber.
Herr Schatz weist auf die im Juli vom Stadtrat getragenen übernommenen Defizite für die Kulturkirche in Höhe von 150.000,00 bis 200.000,00 € im Bereich Kultur hin, so sollte man bei einer Willensbekundung zu 5.000,00 € für Vereine im sozialen Bereich, für alte und behinderte Menschen, nicht kleinlich sein.
Herr Dorff sagt, dass das Konsolidierungskonzept genau dazu eine Aussage getroffen hat. Hier ist vom Stadtrat beschlossen worden, dass im Sozialbereich eingespart werden soll. Weiter weist er darauf hin, dass auch das Budget für Kultur, Jugend und Sport verringert wurde. Im Rahmen der Konsolidierung muss überall gespart werden.
Frau Angelov gibt zu bedenken, dass mit den 20.000,00 € ja 40.000,00 € generiert werden, da diese ja nur ein Zuschuss sind, sodass der Effekt ungleich effizienter wäre als eine 100%-Förderung von Kultur, wo keine Einnahmen generiert werden.
Herr Reichel sagt unter Infragestellung, ob es nur seine subjektive Wahrnehmung sei, dass bisher im JSSA noch kein einziger sozialer Antrag abgelehnt wurde. Er möchte damit der Äußerung von Herrn Schatz etwas entgegensetzen, dass der Stadtrat den Bereich Kultur dem Bereich Soziales gegenüber bevorteilen würde. Seiner Meinung nach würden eher zu viele soziale Projekte gefördert, ohne vorher ausreichend deren Sinnhaftigkeit zu prüfen. Die Stadt Wernigerode tue insbesondere für Vereine sehr viel.
Frau Köhler nennt hierzu einige Zahlen aus dem Bereich Senioren. Im Jahr 2022 wurden 12.434,30 € Fördergelder ausgezahlt, im Jahr 2023 eine Summe von insgesamt 12.753,00 € für 47 Maßnahmen, und im Jahr 2024 wurden für bisher 16 Maßnahmen 7.758,00 € ausgezahlt. Auch wird hier viel Arbeit investiert, die Mitarbeiterin, die die Fördermittelanträge bearbeitet, schreibt die Seniorengruppen an, dass der Haushalt frei ist, schickt Antragsformulare raus, hakt nach und unterstützt die Senioren bei der Abrechnung.
Frau Barner möchte noch einmal zusammenfassen. Man könne auch 40.000,00 € oder 50.000,00 € in die Änderungsvorlage schreiben, die Stadträte haben sich für Konsolidierung entschieden. Der Stadtrat würde damit anfangen, seine eigenen Beschlüsse aufheben. Außerdem stehen aktuell die Kosten für den Brand und zurzeit die Haushaltssperre im Raum, was die Fassung eines solchen Beschlusses zu diesem Zeitpunkt sehr in Frage stellt. Jedoch stehe aber eine Kürzung in keinem Fall im Raum.
Herr Schatz sagt, die Stadt ist ja nicht in der Haushaltkonsolidierung, weil soziale Vereine so stark gefördert wurden. Und so werde jetzt bei Gruppen gespart, die nichts für die Haushaltsmisere könnten. Dies hält er für falsch und fühlt sich auch in keinster Weise an solche Beschlüsse gebunden.
Herr Dorff möchte davor warnen, bestimmte Gruppen gegeneinander auszuspielen. Mit dem Senioren- und Familienhaus und mindestens 1 MA hält die Stadt Wernigerode dieses nur für Initiativen vor, die MA dort ist die Seele des Hauses und managt das Haus. Hierfür stehen Mittel zur Verfügung. Herr Dorff stimmt Herrn Reichel zu, dass die Stadt Wernigerode eine ganze Menge für Senioren tut. Freiwillige Ausgaben für andere Nutzer auszuspielen, hält er für schwierig. Es geht hier um Senioren, die Stadt möchte für jede Bevölkerungsgruppe die bestmögliche Ausstattung haben. Der Stadtrat wird in der Haushaltsdiskussion eine Antwort finden und eine Entscheidung zu treffen haben, an welcher Stelle die 5.000,00 € eingespart werden sollen.
Herr Sciborski fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass dieses Jahr bereits etwas mehr als 7.000,00 € ausgegeben wurden für 16 Projekte.
Frau Köhler sagt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt 16 Projekte gefördert wurden.
Herr Sciborski fährt fort und schätzt, dass bis Ende des Jahres 10.000,00 bis 12.000,00 € für Projekte ausgegeben sein werden.
Frau Köhler erläutert, dass für die weiteren Förderungen dann die Erhöhungen entsprechend der neuen Richtlinie gelten und dass zum Jahresende noch die Adventsfeiern der einzelnen Seniorengruppen hinzukommen, welche noch einmal eine entsprechende Summe erfordern.
Herr Sciborski fragt, ob dieses Jahr insgesamt 15.000,00 € von der Stadt zur Verfügung stehen.
Frau Köhler korrigiert, 14.100,00 €.
Herr Sciborski fragt, ob nochmal dieselbe Summe vom Landkreis kommt.
Frau Barner antwortet, nein, diese müssen die antragstellenden Vereine selber aufbringen.
Frau Köhler erläutert, dass sich diese Gelder entsprechend des jeweils geförderten Projektes ganz vielfältig zusammensetzen können. Dies können Eigenmittel, weitere Förderungen, z.B. durch den Landkreis, oder auch Einnahmen aus Teilnehmergebühren sein.
Herr Dorff antwortet Herrn Sciborski, dass er statistisch auf den aktuellen Monat gerechnet Recht habe, dass die Mittel ausreichen. Dreiviertel des Jahres ist um, aber nur die Hälfte der Mittel ist verbraucht. Aber auch er verweist auf die noch einmal besonders intensive Adventszeit. Im JSSA werden schon immer Anträge, die über 1.500,00 € betragen, heruntergeregelt, was nicht notwendig wäre, wenn mehr Geld zur Verfügung stünde.
Herr Schatz fragt, ob durch die jetzt bestehende Haushaltssperre Neu-Anträge überhaupt genehmigungsfähig wären, und ob diese gleich pauschal abgelehnt würden.
Frau Barner antwortet, diese würden auf Eis gelegt, nicht abgelehnt.
Herr Dorff antwortet, jein, über die Haushaltssperre hat der Oberbürgermeister entschieden, und er hat bestimmte Möglichkeiten, diese zu öffnen. Voraussetzung ist jedoch, dass Liquidität gegeben ist.
Die Ausschussmitglieder stimmen wie folgt über den Änderungsantrag von Frau Angelov und Herrn Schatz zur Vorlage 064/2024 ab:
2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Frau Angelov stellt fest, dass der Änderungsantrag hiermit abgewiesen ist.
Anschließend stimmen die Ausschussmitglieder über die Vorlage 064/2024 ab und sprechen sich einstimmig für die Annahme der neuen Richtlinie zur Förderung Sozialer Arbeit mit Senioren und Menschen mit Behinderung in der Stadt Wernigerode aus.