Frau Dalichow führt auch in diese Beschlussvorlage ein. Alle Sportvereine, die Sportstätten der Stadt Wernigerode oder des Landkreises Harz nutzen, müssen einen Bewirtschaftungsanteil von 20 € pro erwachsenen Mitglied pro Jahr zahlen. Da für einige Sportvereine Sportstätten angemietet werden, muss die Entgeltordnung um die Regelung ergänzt werden, dass auch diese Vereine, für die Sportstätten angemietet werden, den Bewirtschaftungsanteil in Höhe von 20 € pro erwachsenen Mitglied zahlen müssen.
Herr Mänz fragt, welche Sportstätten angemietet werden.
Frau Dalichow antwortet, dass im Moment nur die Schierker Baude angemietet wird.
Herr Mänz fragt, ob die Stundensätze laut Entgeltordnung auch den tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung einer Sporthalle entsprechen.
Frau Dalichow erklärt, dass die Wernigeröder Vereine nur den Bewirtschaftungsanteil pro erwachsenen Mitglied bezahlen. Die Entgelte wurden anhand der Kosten-Leistungsrechnung in Zusammenarbeit mit der Kämmerei festgelegt.
Herr Dorff äußert, dass die Bewirtschaftung der Sportstätten defizitär sind und aufgrund der steigenden Unterhaltungskosten, die Erhöhung des Bewirtschaftungsanteils pro erwachsenen Mitglied auf 20,00 € im Stadtrat beschlossen wurde.
Herr Schult fragt, ob die Berechnung auf Grundlage der Mitglieder erfolgt.
Frau Dalichow antwortet, dass die Berechnung auf Grundlage der beim Landessportbund gemeldeten erwachsenen Mitglieder berechnet wird. Es gibt allerdings Vereine, die einen Ausnahmeantrag stellen, da diese keine Sportstätte der Stadt Wernigerode oder des Landkreises Harz nutzen oder benötigen.
Frau Barner fragt, ob es sinnvoll ist, dass die Stadt oder der Landkreis die Entgeltordnung nach der Fertigstellung der Sporthalle Stadtfeld erneut überprüft.
Frau Dalichow antwortet, dass es Aufgabe der Verwaltung ist, die Entgeltordnung alle drei Jahre zu überarbeiten. 2026 wird die Überarbeitung der Entgeltordnung erneut erfolgen. Darin einfließen werden die Investitionskosten 2024 und 2025.
Herr Mänz äußert Bedenken, dass Mehrspartenvereine für ihre Mitglieder eine Sportstätte mieten und trotzdem die 20,00 € Bewirtschaftungsanteil je erwachsenen Mitglied zahlen. Er fragt, ob dieser Betrag mit einem Ausnahmeantrag erlassen werden kann.
Frau Dalichow antwortet, dass die Möglichkeit besteht.