Herr Radünzel erläutert die Beschlussvorlage. Die Hinweise des Landesrechnungshofes wurden aufmerksam zur Kenntnis genommen und einige Missstände bereits behoben.
Herr Albrecht geht auf die Prüfung der Vergabeverfahren ein (Seite 6). Er bittet darum die Verfahrensfehler bei der Vergabe näher zu erläutern.
Herr Kramer informiert, dass alle Vergaben, die über die Vergabestelle liefen, mängelfrei waren. Bei bestimmten Schwellenwerten können die Fachämter Bestellungen selbstständig auslösen. Im Prüfzeitraum ist es teilweise vorgekommen, dass nicht ordnungsgemäß drei Angebote vorlagen oder Kostenschätzungen nicht korrekt durchgeführt wurden. Innerhalb der Verwaltung wurde die Anweisung gegeben die Vergabestelle zukünfitg in fast allen Fällen der Beschaffung mit einzubeziehen.
Herr Radünzel ergänzt, dass die Fehler kein böser Wille, sondern Unkenntnis geschuldet sind. Im Wesentlichen handelt es sich um Dokumentationsmängel. Das Vergaberecht ist ein komplexes Thema. Die Verwaltung hat die Hinweise zum Anlass genommen die internen Prozesse nochmal zu bearbeiten.
Herr Prof. Dr. Zimmermann fragt, aber welcher Wertgrenze drei Angebote eingeholt werden müssen.
Herr Radünzel antwortet, dass die Wertgrenzen unterschiedlich und abhängig von der Leistung (Dienstleistung, Bauleistung) sind.
Herr Mehne meint, dass der Prüfbericht, aus Sicht eines Neulings im Stadtrat, viel Kritik an der Stadt Wernigerode zum Ausdruck bringt. Gibt es für die Verwaltungsmitarbeiter einen Leitfaden für Vergaben?
Herr Radünzel antwortet, dass es eine aktualisierte Vergaberichtlinie gibt. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass im nächsten Prüfbericht keine Mängel bei der Vergabe auftreten.
Im Abschlussgespräch mit einem Mitarbeiter des Landesrechnungshofes wurde mitgeteilt, dass die aufgezählten Kritikpunkte im Vergleich zu anderen Städten nicht schwerwiegend sind.
Herr Kramer ergänzt, dass es Aufgabe des Landesrechnungshofes ist zu belehren und Mängel aufzuzeigen.
Herr Kascha stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.